Kirchenrechtler fordert Kontrolle der Bischöfe durch Laien

Als Reaktion auf die Missbrauchskrise der fordert der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller eine Gewaltenteilung in der katholischen Kirche. „Es geht nicht, dass Kleriker sich nur selbst kontrollieren”, sagte er der “Aachener Zeitung” (Dienstag). “Männer und Frauen des Volkes Gottes müssen die kirchliche Verwaltung kontrollieren; und dazu gehört auch der Personaleinsatz.” Auch sei wichtig, dass Frauen in der Kirche mitentscheiden. Sobald sie dabei seien, änderten sich “sofort die Perspektive und das ganze Miteinander”, so der Theologe. Schüller sieht die Bischöfe in der Pflicht, für entsprechende Reformen zu sorgen; er ist diesbezüglich aber skeptisch. Wenn es an denen scheitere, die vom Papst ernannt sind, liege das am absolutistischen System. “Die Sache stinkt vom Kopf, das muss man deutlich sagen”, so Schüller. Die Kirche brauche Bischöfe, die bereit seien, sich kontrollieren zu lassen.

(Foto: WWU/Benedikt Weischer)

Darüber hinaus fordert Schüller ein “tabuloses, ehrliches Sprechen über Homosexualität”. Immer noch sehe die Ordnung für die Priesterausbildung vor, dass homosexuelle Kandidaten nicht zur Weihe zugelassen werden dürfen. Die aber versuchten dann “in den fünf Jahren im Seminar alles, um ihre Orientierung zu kaschieren”. So sei ein natürlicher Zugang zur eigenen Sexualität gar nicht möglich, kritisiert der 57-jährige Theologe.

Unterdessen hat der Kirchenrechtler Peter Landau eine automatische Exkommunikation für des sexuellen Missbrauchs überführte Geistliche gefordert. Das katholische Kirchenrecht in der Fassung von 1917 habe dies enthalten, schreibt Landau in einem Gastbeitrag für die “Süddeutsche Zeitung” (Dienstag). In der heute gültigen Fassung von 1983 sei dieser Passus allerdings gestrichen. Die jüngste Studie im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz über “jahrzehntelange Sittlichkeitsverbrechen katholischer Kleriker an Minderjährigen” habe “unfassbare” Zahlen und eine “lange Zeit übliche Praxis der Verharmlosung” gezeigt, so der Jurist. Zu Recht forderten nun viele Betroffene von der Kirche eine noch eindeutigere Verurteilung dieser “unglaublichen Taten”.

Landau zitiert aus der Kirchenrechtsfassung von 1917: “Hat sich ein Kleriker mit Minderjährigen unter 16 Jahren schwer versündigt, … dann soll er suspendiert, als infam erklärt, jedes Amtes, jedes Benefiziums, jeder Dignität und überhaupt jeder Anstellung enthoben und in schweren Fällen mit Absetzung bestraft werden.” Der Kirchenrechtler nennt es wünschenswert, den Missbrauchstatbestand erneut im kirchlichen Gesetzbuch zu verankern. Sein Formulierungsvorschlag: “Wer einen Minderjährigen durch ein Sittlichkeitsverbrechen verletzt, unterliegt der mit der Tat bereits eintretenden Exkommunikation.” Mit einer solchen Gesetzesänderung, so Landau, könnte die Kirche mit Papst Franziskus “verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen”. Landau (83) lehrte in Regensburg und München Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Bürgerliches Recht sowie Rechts- und Staatsphilosophie. Diverse Forschungsaufenthalte führten ihn in die USA und die Schweiz; er erhielt mehrere Ehrendoktorwürden.

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