Essen. Die Caritas im Bistum Essen prüft rechtliche Schritte gegen die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK). In mehreren Städten des Ruhrbistums verweigere die Kasse ärztlich verordnete medizinische Leistungen, die von ambulanten Pflegediensten übernommen werden, erklärte der Diözesancaritasverband am Donnerstag in Essen. Ebenso sei ein an Patienten verschickter Fragebogen nicht nur „frech“, sondern auch aus Datenschutzgründen „sehr fragwürdig“, hieß es. Über ihr weiteres Vorgehen berate sich die Caritas Essen zunächst mit den anderen Caritasverbänden in NRW.
Konkret wolle die DAK in einigen Fällen etwa die Kosten für Insulin-Injektionen oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen nicht übernehmen. „Wir wehren uns gegen diese restriktive Bewilligungspraxis“, sagte Diözesancaritasdirektor Andreas Meiwes. „Die Kasse will Patienten und Angehörige zwingen, dass Verwandte oder Nachbarn diese Leistungen übernehmen.“ Die jetzt von den Caritas-Pflegediensten gemeldeten Fälle seien keine Einzelfälle. Die Kasse habe mit dem Vorgehen bereits vor einigen Wochen in Baden-Württemberg begonnen, wo sie die ambulanten Gesundheitsleistungen nicht zahlen wolle.
Weiter rät die Caritas im Ruhrbistum davon ab, Fragebögen auszufüllen, die die DAK an Patienten verschickt. Darin frage die DAK, ob im persönlichen Umfeld neben Angehörigen auch Freunde und Nachbarn leben und „welche Person die Maßnahmen übernehmen kann“. Caritas-Pflegeexperte Frank Krursel sagte, natürlich übernähmen pflegende Angehörige schon jetzt einige dieser Aufgaben. „Aber es kann nicht sein, dass die Kasse auf ihrem Rücken Kosten sparen will“, so Krursel. Zudem müssten Fachkräfte Blutzuckerschwankungen im Blick halten, Infektionen frühzeitig erkennen und die Beobachtungen an den Hausarzt weitergeben. Das sei nicht alles Verwandten oder Nachbarn aufzubürden, so der Pflegeexperte. „Die Menschen sind verunsichert“, erläutert Krursel. Denn die Krankenkasse verschicke Fragebögen an Patienten. Darin frage sie, wer im persönlichen Umfeld lebe („neben Angehörigen auch Freunde und Nachbarn“) und „welche Person die Maßnahmen übernehmen kann“ (Zitate aus dem Fragebogen). Patienten sollten die Fragebögen nicht ausfüllen und sich stattdessen an ihren ambulanten Pflegedienst wenden, empfiehlt Krusel. (rwm/kna)