Essen. Das Amtsgericht Borken hat eine Frau wegenVolksverhetzung im Internet zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Die 44-Jährige habe die Essener Kirchengemeinde St. Gertrud, die gegen eine rechtsgerichtete Hooligan-Demo das Kirchengeläut angestellt hatte, in die Nähe zu sexuellem Missbrauch gebracht und die Deportation nach Auschwitz begrüßt, heißt es auf der Internetseite des Gerichts. Das Bistum Essen begrüßte das Urteil.
«Was willst du von Pack erwarten das sich an kleinen Kindern vergreift, dieser pädophile Abschaum. Ab nach Auschwitz ich schmeiß die Öfen wieder an», zitierte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung das Facebook-Posting der Frau aus Velen (Kreis Borken) vom September. Daraufhin wurde sie von anderen Facebook-Nutzern angezeigt. Bei der Verhandlung am Montag vor dem Amtsgericht Borken forderte die Staatsanwaltschaft vier Monate Haft auf Bewährung und 1.000 Euro Geldstrafe. Der Richter erkannte schließlich auf 3.000 Euro Geldstrafe.
Die Angeklagte betonte, sie habe «aus dem Affekt heraus geschrieben». Reue zeigte sie demnach nicht. Der Sprecher des Bistums Essen, Ulrich Lota, sagte, die Meinungsfreiheit sei im aktuellen Fall «weit überschritten». Das Ruhrbistum sei in der Vergangenheit oft zu großzügig gegenüber Internethetze gewesen.
«Wenn die Grenzen der Meinungsfreiheit auf strafrechtlich relevante Weise überschritten werden, behalten wir uns im Einzelfall vor, solche Vorfälle in Zukunft an Polizei und Staatsanwaltschaft weiterzuleiten», so der Sprecher. Das Ruhrbistum veröffentlichte am Dienstag auf seinem neu gestalteten Internetauftritt eine Videobotschaft, in der Bischof Franz-Josef Overbeck zu Toleranz und Meinungsfreiheit im Netz aufruft.
«Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut, das wissen wir Christen besonders zu schätzen.» Zugleich verurteilt er den Missbrauch dieser Freiheit durch «Hasstiraden und Verleumdungen im Internet». Overbeck äußerte sich im Rahmen der Aktion «#NoHateSpeech» der Landesanstalt für Medien.
kna