Irmentraud Kobusch vom Netzwerk „Diakonat der Frau“ fordert von neuer Papst-Kommission Gegenwartsbezug zur Stellung der Frau
Am Dienstag gab Papst Franziskus die Einrichtung der von vielen Katholikinnen und Katholiken mit Spannung erwarteten Kommission bekannt, die sich mit dem Thema „Diakonat der Frau“ befassen soll. Die aus Bochum stammende Vorsitzende des bundesweiten Netzwerks „Diakonat der Frau“, Irmentraud Kobusch, sagte der in Gelsenkirchen verlegten unabhängigen katholischen Wochenzeitung „Neues Ruhr-Wort“ (Erscheinungstag 6. August 2016) dazu: „Es ist erfreulich, dass Rom die Einrichtung der Kommission unter Leitung der Glaubenskongregation relativ zügig auf den Weg gebracht hat. Erfreulich ist auch die paritätische Besetzung der Kommission mit Frauen und Männern, mit Theologinnen und Theologen, die unterschiedliche Perspektiven in die Arbeit einbringen werden. Einige von ihnen stehen bekanntermaßen dem Diakonat der Frau skeptisch gegenüber, andere setzten sich seit Jahren für den Diakonat der Frau ein.“
Für dringend erforderlich halte sie es allerdings, dass die Kommission nicht nur den Blick in die Vergangenheit richte, „also untersucht, welche Aufgaben Diakoninnen in der frühen Kirche hatten, sondern dass auch der Blick nach vorne auf die Zeichen der Zeit gerichtet wird: Auf die großen pastoralen Herausforderungen unserer Zeit und die veränderte Stellung der Frau in der modernen Gesellschaft.“ Alle Dienste und Ämter der Kirche haben sich im Laufe der Geschichte verändert, um den Anforderungen der jeweiligen Zeit gerecht zu werden, betont Kobusch. „Auch Priesteramt und Bischofsamt haben nicht mehr die gleiche Gestalt wie in der frühen Kirche.“ Das sollte auch für den Diakonat der Frau berücksichtigt werden. Kobusch: „Der Rückgriff auf die Tradition ist gut, aber allein nicht ausreichend.“
Papst Franziskus hatte die Einrichtung der Kommission im Mai auf einem Treffen mit Ordensoberinnen angekündigt und damit Spekulationen und Hoffnungen geweckt, den seit Jahrzehnten von vielen Katholiken geforderten Diakonat der Frau als Weiheamt während seiner Amtszeit einzuführen.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie in unserer gedruckten Ausgabe 31/2016 vom 6. August.