„Keine Schnellschüsse“

Die Grünen in Nordrhein-Westfalen wollen eine Reform des Verhältnisses von Staat und Kirchen. Der Direktor des Katholischen Büros NRW (Düsseldorf), Dr. Antonius Hamers, warnt in der aktuellen Ausgabe der unabhängigen Wochenzeitung „Neues Ruhr-Wort“ (Ausgabe vom 27. August 2016) vor Schnellschüssen: „Forderungen nach sofortiger Ablösung sind wohlfeil, aber nicht hilfreich.“ Die Partei Bündnis 90/Die Grünen spricht sich dafür aus, die Staatsleistungen an die Kirche einzustellen und die Gelder stattdessen für soziale Zwecke in den einzelnen Bundesländern einzusetzen, die das Geld für die Staatsleistungen aufbringen müssen.

Antonius Hamers. Foto: Achim Pohl

Antonius Hamers.
Foto: Achim Pohl

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Mehrere deutsche Bischöfe haben in der Vergangenheit bereits ihre Bereitschaft bekundet, über die Staatsleistungen zu verhandeln. Auch die Erzbistümer und Bistümer, die das Katholische Büro NRW vertritt, gehören dazu. „Als katholische Kirche in NRW haben wir bereits unsere Bereitschaft signalisiert, über die sogenannten Staatsleistungen zu verhandeln“, erklärt Hamers. Er wendet sich gegen den Vorwurf der Grünen, die Kirchen würden pro Jahr 500 Millionen Euro aus Steuermitteln bekommen, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen. „Wir treten dem Eindruck entgegen, als Kirche wären wir allein Empfänger staatlicher Leistungen“, sagt der Direktor des Katholischen Büros NRW. „Nicht zuletzt im kulturellen Bereich, wie etwa bei der Unterhaltung unserer Baudenkmäler, die von der Dorfkirche bis zum Kölner Dom das Ortsbild prägen, erbringen wir Leistungen, von denen auch die Menschen profitieren, die nicht der Kirche angehören.“ Zudem habe es bereits in der Vergangenheit Ablösungen der Staatsleistungen gegeben. Das Katholische Büro NRW vertritt die Interessen der Erzbistümer Köln und Paderborn sowie der Bistümer Aachen, Essen und Münster gegenüber der Politik.

Die sogenannten Staatsleistungen sind direkte Zuwendungen aus Steuermitteln an die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland. Es handelt sich dabei um vertraglich vereinbarte Zahlungen der Bundesländer, die historisch begründet sind und meist auf Entschädigungszahlungen für die Enteignung kirchlicher Güter in der Säkularisation des 19. Jahrhunderts zurückgehen.

rwm