Streit über Kirchenfinanzen wird schärfer

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In der katholischen Kirche in Deutschland wird die Debatte über den Umgang mit Geld und die Offenlegung der Finanzen im Ton schärfer. Der Münchner Generalvikar Peter Beer hat in einem Interview die Fortsetzung des Finanzausgleichs zwischen den Bistümern an strikte Bedingungen geknüpft. In einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ und dem WDR verlangte er am Donnerstag, die Bistümer müssten untereinander offenlegen, was sie besäßen, und dabei den höchsten Standard verwenden, nämlich die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften.

Ohne Vergleichbarkeit und Offenlegung der Zahlen könne es auch keinen Finanzausgleich geben, so Beer. Hierbei gebe es „noch einige Luft nach oben“, merkte er an und verwies auf stille Reserven, andere Rechtsträger wie Stiftungen oder bischöfliche Stühle. „Nur so Pi mal Daumen, das geht auf Dauer nicht gut“, betonte der Generalvikar. Damit meinte er, dass eine in vielen Bistümern praktizierte „Orientierung“ oder „Anlehnung“ an das HGB nicht ausreiche. „Letztendlich ist Bilanz Bilanz“, sagte Beer. „Mir ist auch nicht bekannt, dass es katholische Geldscheine gibt, oder Rechenwerke, die bei uns anders funktionieren sollen.“ Es könne sein, dass sich Struktur oder Kultur der Kirche von anderen unterschieden, beim Materiellen aber sei Plus Plus und Minus Minus. „Und dann sollte man grundsätzlich auch danach verfahren.“ Solidarität sei ohne Transparenz, Gerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit „schlechterdings nicht möglich“.

Das Erzbistum München und Freising zählt zu den reichsten Bistümern Deutschlands. Seit 2016 legt es HGB-konforme Bilanzen für seine wichtigsten Rechtsträger vor. Vom Finanzausgleich zwischen den deutschen Bistümern profitieren seit rund 25 Jahren vor allem die ärmeren Bistümer im Osten. Nach Recherchen von SZ und WDR bilanzieren bisher insgesamt nur 9 der 27 deutschen Diözesen nach dem strengsten HGB-Standard. Einige wollen ihn demnächst ebenfalls befolgen. Dem Bericht zufolge praktizierten fünf Bistümer geringere Veröffentlichungspflichten, sieben hätten mit ihren jeweiligen Wirtschaftsprüfern eigene, ans HGB nur angelehnte Veröffentlichungswege entwickelt. Begründet werde dies mit kirchlichen Besonderheiten oder damit, dass ein Bistum kein Wirtschaftsunternehmen sei.

kna