Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat laut einem Zeitungsbericht vor zwei Jahren die Berufung eines Theologen an die Universität Bonn verhindert. Der Erzbischof habe 2016 bei der damaligen nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) gegen die Ernennung von Joachim Negel als Dogmatikprofessor interveniert, schreibt der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag). Dabei habe Woelki die fachliche Eignung des Paderborner Priesters infrage gestellt. Er ist inzwischen Professor im schweizerischen Fribourg. Derzeit sorgt der Fall des Frankfurter Jesuiten Ansgar Wucherpfennig für Aufsehen. Er war im Februar für eine dritte Amtszeit als Rektor der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen wiedergewählt worden. Der Vatikan erteilte ihm bislang nicht die erforderliche Unbedenklichkeitserklärung („Nihil obstat“). Wucherpfennig hatte sich in Interviews kritisch zum Umgang der Kirche mit Homosexuellen geäußert.
Der Sprecher der „Arbeitsgemeinschaft katholische Dogmatik und Fundamentaltheologie“, Georg Essen, der an der Ruhr-Universität Bochum lehrt, warf dem Kölner Erzbischof in der Zeitung Rechtsverstöße vor. Auswahl und fachliche Beurteilung von Professoren stünden laut Preußenkonkordat einzig der Universität zu. „Ärgerlich und unverständlich ist es, dass das Ministerium ein solches Ansinnen nicht entschieden abgewehrt hat“, sagte Essen.
Das Konkordat von 1929 regelte die Beziehungen zwischen dem Freistaat Preußen und der katholischen Kirche. Die Vereinbarungen gelten in den Nachfolgestaaten Preußens im Wesentlichen weiterhin, so auch in Nordrhein-Westfalen. In dem Dokument heißt es: „Bevor an einer katholisch-theologischen Fakultät jemand zur Ausübung des Lehramts angestellt oder zugelassen werden soll, wird der zuständige Bischof gehört werden, ob er gegen die Lehre oder den Lebenswandel des Vorgeschlagenen begründete Einwendungen zu erheben habe. Die Anstellung oder Zulassung eines derart Beanstandeten wird nicht erfolgen.“
Ein Sprecher des Erzbistums sagte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), es sei das Recht der Kirche, auf den Grundsatz der „Bestenauslese“ zu dringen. Nähere Angaben zum konkreten Berufungs-Verfahren machte er nicht. Laut Zeitung äußerten sich auch das Ministerium und die Universität dazu nicht. Negel sprach in dem Blatt von einer „Instrumentalisierung“ des Staatskirchenrechts durch den Erzbischof. Dieser habe seinen Wunschkandidaten durchsetzen wollen. Woelki sei verärgert darüber gewesen, dass die Fakultät den Kölner Priester und in Augsburg lehrenden Theologen Thomas Marschler bei der Kandidaten-Auswahl nicht berücksichtigt habe.
kna
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