Der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Georges Pontier, hat sich erstaunt über die Entscheidung des Papstes zu Kardinal Philippe Barbarin gezeigt. Das führe zu einer noch nie dagewesenen Situation, sagte Pontier französischen Medienberichten zufolge.
Der Vatikan hatte am Dienstag mitgeteilt, dass Papst Franziskus den Rücktritt des französischen Kardinals Barbarin nicht angenommen hat. Angesichts der Schwierigkeiten, die das Erzbistum Lyon im Moment durchlebe, habe der Papst dem Erzbischof die Entscheidung selbst überlassen, erklärte Vatikansprecher Alessandro Gisotti.
„Konflikt zwischen zwei Anforderungen“
„Dem Heiligen Stuhl ist wichtig, erneut seine Nähe gegenüber allen Missbrauchsopfern zu bekräftigen, sowie gegenüber allen Gläubigen der Diözese Lyons und der gesamten Kirche in Frankreich, die alle einen besonders schmerzlichen Moment durchleben“, heißt es in Gisottis Erklärung.
Barbarin habe entschieden, sich „für eine gewisse Zeit zurückzuziehen“, so Gisotti. In dieser Zeit solle sein Generalvikar Yves Baumgarten die Leitung der Erzdiözese übernehmen, so Gisotti. Pontier sieht die nun entstandene Situation als „Konflikt zwischen zwei Anforderungen“. Auf der einen Seite müsse der Rechtsweg respektiert werden – Barbarin ist gegen das Urteil in Berufung gegangen – und auf der anderen Seite stehe das Wohl der Diözese.
Bewährungsstrafe
Barbarin war am 7. März zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er einen Priester nicht angezeigt hatte, der vor rund 40 Jahren mutmaßlich mehrere minderjährige Pfadfinder sexuell missbrauchte.
Der Lyoner Kardinal hatte aufgrund des Prozesses entschieden, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten. „Die Opfer haben zu viel gelitten, die Diözese hat zu viel gelitten, es ist vielleicht an der Zeit, eine Veränderung zu leben“, soll Barbarin zum Lyoner Weihbischof Emmanuel Gobilliard gesagt haben.
Am Montag hatte Papst Franziskus den Kardinal in Audienz empfangen. Barbarin ist seit 2002 Erzbischof des zweitgrößten französischen Bistums. Anders als in Deutschland besteht in Frankreich eine strafbewehrte Pflicht, Fälle von sexuellem Missbrauch der Justiz zu melden.