Die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz hat eine Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch gefordert. Dafür müsse sich die Landesregierung ebenso stark machen wie für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme an den nordhrein-westfälischen Landtag in Düsseldorf. Im Landesparlament wird derzeit über ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch beraten.
Die Missbrauchsopfer seien häufig erst Jahrzehnte später in der Lage, über ihre schlimmen Erfahrungen zu sprechen, heißt es weiter. Die Straftaten seien dann teilweise verjährt. Das gelte auch für viele Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche.
Zugleich beklagt die Landesarbeitsgemeinschaft, dass viele Beratungsstellen überlastet seien, an die sich Betroffene bei einem Missbrauchsverdacht wenden können. Vor allem im ländlichen Raum sei es schwierig, eine spezialisierte Beratungsstelle zu finden. Vielfach sei die erste Anlaufstelle nicht die Polizei oder das Jugendamt. Deshalb seien vor allem freie Träger gefragt. Leider fehle es oftmals an einer finanziellen Förderung durch die Kommunen. Zugleich spricht sich die Landesarbeitsgemeinschaft dafür aus, pädosexuell orientierten potenziellen Tätern Hilfs- und Unterstützungsangebote zu machen.
Der Landesjugendring in NRW warnt in einer Stellungnahme an den Landtag davor, Kinderschutz „auf Gesetzgebungs- und Verwaltungshandeln zu beschränken“. Durch pauschale bürokratische Verordnungen und punktuelle Präventionsangebote sei ein wirksamer Schutz vor sexualisierter Gewalt nicht sicherzustellen. Kinderschutz beginne damit, „junge Menschen darin zu stärken, ihre eigenen Interessen, aber auch ihre Grenzen zu erkennen und klar benennen zu können“.
Das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe kritisierte, dass sexualisierte Gewalt und Missbrauch in unserer Gesellschaft immer noch einen „Schattenplatz“ habe. Es herrsche „eine Kultur des Schweigens und des Wegguckens“. Das ziehe sich durch alle Bildungsniveaus und gesellschaftlichen Schichten. Kinder und Jugendliche würden von Erwachsenen oftmals nicht als gleichberechtigte und gleichwertige Personen anerkannt und akzeptiert. „Hierarchie aber fördert Machtmissbrauch“, heißt es in der Erklärung der Diakonie an den Landtag. Insofern habe sexualisierte Gewalt immer auch etwas mit Machtmissbrauch zu tun.