Experte: Vorwurf der Bilanzfälschung gegen Erzbistum haltlos

Der Kirchenrechtsexperte Thomas Schüller hält den Vorwurf einiger Unternehmer für haltlos, das Erzbistum Hamburg fälsche seine Bilanzen. Die Erzdiözese arbeite mit seriösen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen, sagte der Münsteraner Theologe am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zudem sei eine Fälschung schon deshalb töricht, weil sie straf- und kirchenrechtliche Konsequenzen hätte.

(Foto: WWU/Benedikt Weischer)

Schüller verteidigte die vom Erzbistum geplante Schließung von sechs katholischen Schulen in Hamburg. Der Betrieb der Bildungseinrichtungen sei mit hohen Kosten für Pensionen der verbeamteten Lehrer und baulichen Investitionen verbunden, für die es in der Regel keine staatliche Refinanzierung gebe. Das Erzbistum Hamburg müsse wie alle deutschen Diözesen in Zukunft im Bereich der Immobilien abspecken. „Die Schließung von Schulen ist also erst der Anfang von weiteren harten Einschnitten“, so Schüller.

Die Diözese will 6 von 21 katholischen Schulen in der Hansestadt aufgeben und verweist auf ihre prekäre Finanzlage. Eine Gruppe von Hamburger Geschäftsleuten um den Gastronomen Eugen Block fordert vom Erzbistum eine Abkehr von den geplanten Schulschließungen. Die Unternehmer werfen dem Erzbistum Täuschung vor; es rechne sich ärmer, als es eigentlich sei. Ein von Block engagierter Unternehmensberater will bei einer Untersuchung der Bilanzen des Erzbistums festgestellt haben, dass die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen zu hoch und die rund 800 kirchlichen Immobilien zu niedrig bewertet seien. Damit sei die Diözese – anders als von ihr behauptet – gar nicht überschuldet.

Laut Schüller sind Rücklagenhöhe und Immobilienbewertungen gängige Praxis. „Alle Bistümer sind eher vorsichtig bei den Pensionsrückstellungen“, erklärte der Kirchenrechtler. Sie legten mehr zurück als versicherungsmathematisch im Moment angeraten erscheine, weil die vergangenen Jahre gezeigt hätten, dass die Renditeberechnungen schwieriger geworden seien.

Sakralbauten würden in Hamburg genauso wie in anderen Bistümern in der Regel mit dem Wert von einem Euro in die Bilanz eingestellt. „Die rechtlichen Grundlagen dazu sind im Handelsgesetzbuch hinterlegt und sind nicht dem willkürlichen Entscheiden der Bistümer anheimgestellt“, so der Kirchenrechtler.

kna