Der Trierer Bischof Stephan Ackermann bittet um Entschuldigung für einen Vergleich von Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer mit der gescheiterten Pkw-Maut. Der Vergleich sei „zu salopp und unpassend“ gewesen, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz dem „Trierischen Volksfreund“ (Montag online). Er habe nur die Funktionsweise einer Solidargemeinschaft erläutern wollen. Menschen, die sich dadurch verletzt fühlten, bitte er um Entschuldigung.

Bischof Stepan Ackermann > Bischof Stepan Ackermann (Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 [via Wikimedia Commons])
Ackermann betonte auf der Facebookseite des Bistums, das Bistum Trier habe Leistungen für Missbrauchsopfer bislang aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls finanziert und wolle dies auch weiterhin tun. Weiter sagte er, auch dabei handele es sich aber nicht um sein Privatvermögen, sondern um Mittel der Gemeinschaft. Darüber hinaus erklärte der Bischof, es sei „unstrittig“, dass „immer zuerst der Täter, sofern er noch lebt, auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden muss“. Bei verstorbenen Tätern sei dies allerdings nicht mehr möglich.
Die Deutsche Bischofskonferenz will die Zahlungen an die Missbrauchsopfer neu regeln. Bislang erhalten Betroffene zur „Anerkennung zugefügten Leids“ Pauschalzahlungen von rund 5.000 Euro, in Einzelfällen auch mehr. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Missbrauchsopfern plädiert für eine pauschale Entschädigung von rund 300.000 Euro pro Fall oder ein abgestuftes Entschädigungsverfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden sollen. Schätzungen zufolge könnte dies Zahlungen von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro nach sich ziehen.