Das Bistum Münster lehnt aktive AfD-Mitglieder im leitenden Kirchendienst ab. Ein aktives Eintreten für die AfD widerspreche den Grundwerten des christlichen Menschenbilds sowie dem in der Grundordnung für den kirchlichen Dienst festgelegten „Sendungsauftrag“, sagte Generalvikar Klaus Winterkamp laut einem Bericht des Online-Portals www.kirche-und-leben.de (Donnerstag) vor Mitarbeitervertretungen karitativer und kirchlicher Einrichtungen in Haltern.
„Ich halte es für unmöglich, dass eine Leiterin einer Kindertageseinrichtung, ein Referent im Bischöflichen Generalvikariat oder ein Caritas-Geschäftsführer aktives AfD-Mitglied sein kann“, sagte Winterkamp und begründete seine Aussagen mit der nach seiner Ansicht demokratie- und menschenverachtenden Politik von Teilen der AfD.
Ob seine Meinung vor einem Arbeitsgericht Bestand haben und ob eine solche Unvereinbarkeit für alle kirchlichen Beschäftigungsverhältnisse gelten könne, wisse er nicht, so der Generalvikar. „Ich spreche hier als Theologe, der auch für den Sendungsauftrag der Kirche steht.“ Im Bistum Münster stehe indes kein Fall dieser Art an.