Generalvikar Hofmann: Verantwortliche benennen

Das Erzbistum Köln hält nach den Worten von Generalvikar Markus Hofmann daran fest, die unabhängige Studie über den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen zu veröffentlichen. Die am Donnerstag ausgefallene Pressekonferenz sei nicht abgesagt, sondern nur verschoben wordenDie am Donnerstag ausgefallene Pressekonferenz sei nicht abgesagt, sondern nur verschoben worden, sagte er am Freitag dem kirchlichen Internetportal domradio.de. Die heikle rechtliche Problematik sei zu spät erkannt worden. „Das nehme ich auf meine Kappe“, so der Generalvikar.

Generalvikar Markus Hofmann (Foto:  http://bilder.erzbistum-koeln.de CC BY-NC 3.0 DE)

Rechtliche Klärung nötig

Die Verschiebung der Veröffentlichung wurde damit begründet, dass die geplante Nennung von Verantwortlichen wie frühere Bischöfe, Generalvikare oder Personalverantwortliche noch einer rechtlichen Klärung und Absicherung bedürfe. Damit sei ein sehr sensibler Rechtsbereich berührt. Das Erzbistum betrete damit „gewissermaßen rechtliches Neuland“. Etwas Vergleichbares habe es in Deutschland noch nie gegeben.

Laut Hofmann hat niemand mit einer Klage gegen die Veröffentlichung gedroht. „Aber es ist deutlich geworden, dass es hier zu Rechtsstreitigkeiten kommen könnte.“ Das Risiko schien zu groß, schlimmstenfalls Teile der Untersuchung widerrufen zu müssen. „Das wäre niederschmetternd gerade auch für die Betroffenen.“ Bevor Vorwürfe gegen Einzelne – ob nun namentlich genannt oder indirekt identifizierbar – in die Öffentlichkeit getragen werden, „müssen wir uns unserer Sache sehr sicher sein“, betonte der Generalvikar.

Bedenken Rechnung tragen

Jetzt geht es laut Hofmann darum, in Absprache mit der für die Untersuchung beauftragten Münchner Kanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“ ein Verfahren zu finden, das den Bedenken Rechnung trage. „Wir wollen ja weiterhin die Benennung von Versäumnissen und auch die Benennung von Verantwortlichen.“ Zwar sei die Kanzlei verantwortlich für die Veröffentlichung der Ergebnisse, die das Erzbistum noch nicht kenne. Aber auch die Erzdiözese fühle sich „zu größtmöglicher Sorgfalt verpflichtet“.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatte die Studie im Herbst 2018 in Auftrag gegeben. Der Untersuchungszeitraum reicht zurück bis 1975 und umfasst die Amtszeiten der Kardinäle Joseph Höffner (Erzbischof von 1969 bis 1887) und Joachim Meisner (1989 bis 2014). Auf den Prüfstand kommen auch die Personalchefs und Generalvikare als Leiter der Kirchenverwaltung, darunter Norbert Feldhoff.

Aber auch die Arbeit seiner Nachfolger, des heutigen Kölner Weihbischofs Dominikus Schwaderlapp und des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße, sind Gegenstand der Untersuchung. Zur Personalkonferenz gehörten oder gehören auch der Chef des Priesterseminars sowie der Leiter des Kirchengerichts – seit 1995 Günter Assenmacher.

kna