Die Mitglieder des Vermögensrates im Bistum Essen, daruner auch Generalvikar Pfeffer, die Weihbischöfe Zimmermann und Schepers, Dompropst Zande, haben sich bis zum 23. März in eine freiwillige Quarantäne begeben, weil ein ehrenamtliches Mitglied des Gremiums positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Die gab das Bistum Essen am Montagmorgen bekannt
Den Angaben zufolge hat sich nach einer Sitzung des Vermögensrates des Bistums Essen am vergangenen Montag, 9. März, herausgestellt, dass ein ehrenamtliches Mitglied dieses Gremiums positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. An dieser Sitzung haben neben den ehrenamtlichen Mitgliedern des Vermögensrates und Mitarbeitenden aus dem Bischöflichen Generalvikariat auch Mitglieder des Domkapitels teilgenommen, darunter Generalvikar Klaus Pfeffer, die Weihbischöfe Ludger Schepers und Wilhelm Zimmermann sowie Dompropst Thomas Zander.
Kontaktpersonen der Kategorie II
Auf Empfehlung des Krisenstabes des Bistums Essen und des Gesundheitsamtes der Stadt Essen haben sich die betroffenen Personen in eine freiwillige Quarantäne begeben, die noch bis zum 23. März 2020 dauert. „Alle sind so genannte Kontaktpersonen der Kategorie II, bei denen das Infektionsrisiko als gering anzusehen ist“, erklärte Pressesprecher Ulrich Lota.
Sie dürfen zu Einkäufen, Spaziergängen oder zum Sport die Wohnung verlassen, wenn sie hinreichend Abstand zu anderen Personen wahren und sind weiterhin telefonisch und über digitale Medien erreichbar und im Einsatz. Diese Maßnahme diene sowohl dem eigenen Schutz als auch dem Schutz der Mitmenschen, erklärte der Bistumssprecher.
Absage aller Gottesdienste im Bistum Essen
Am Sonntag hatte das Bistum Essen im Zuge der Corona-Krise bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste abgesagt. Diese Regelung für die 42 Pfarreien und alle katholischen Einrichtungen im Ruhrbistum gilt auf unbestimmte Zeit. Wegen des Coronavirus werden auch alle Erstkommunionfeiern mindestens bis in die zweite Jahreshälfte verschoben. Angesichts der verschärften Bedrohungslage und unterschiedlicher Vorgaben der Kommunen hat sich Bischof Overbeck zu diesem drastischen, aber nun bistumsweit einheitlichen Schritt entschlossen. Diesen Schritt gab das Bistum am Sonntagnachmittag bekannt.