Theologen fordern Rücknahme jüngster Erlasse zur Alten Messe

130 meist italienische Theologen haben die Römische Glaubenskongregation aufgefordert, zwei jüngst erlassene Dekrete zur sogenannten Alten Messe zurückzunehmen. Ihre Kritik richtet sich gegen die Erlasse selbst sowie gegen eine vermeintliche Kompetenzüberschreitung der Behörde.

(Foto: Pascal Ohlmann/pixabay)

Den Offenen Brief veröffentlichte der italienische Theologe Andrea Grillo in seinem Blog der Kulturzeitschrift „Munera“. Zu den Unterzeichnern gehören auch die deutschen Liturgiewissenschaftler Albert Gerhards (Bonn), Benedikt Kranemann (Erfurt) sowie Martin Klöckener (Freiburg/Schweiz).

Außerordentlicher römischer Messritus von 1962

Die Dekrete „Cum sanctissima“ und „Quo magis“, die der Vatikan vergangene Woche veröffentlichte, beziehen sich auf den außerordentlichen römischen Messritus von 1962. Der erste Erlass ermöglicht es, auch Heilige, die nach 1962 heiliggesprochen wurden, an ihrem Fest liturgisch zu feiern. „Quo magis“ hingegen billigt sieben einleitende Gebete zum Hochgebet, sogenannte Präfationen.

Nach Ansicht der Unterzeichner hat es keinen Sinn mehr, Dekrete zu erlassen, die einen „in der Vergangenheit eingeschlossenen Ritus ‚reformieren‘, der träge, versteinert, leb- und kraftlos ist“. Dieser lasse sich nicht wiedererwecken. Gleichzeitig fordern sie, die Zuständigkeit für liturgische Fragen in die Hände der Ortsbischöfe und der Gottesdienstkongregation zu legen. Diese fielen nicht in erster Linie in die Zuständigkeit der Glaubenskongregation.

Symbol einer liturgischen Ablehnung des Zweiten Vatikanischen Konzils

Papst Benedikt XVI. (2005-2013) hatte 2007 mit dem Erlass „Summorum pontificum“ die Feier der „außerordentlichen Form des römischen Ritus“ wieder freigegeben. Das habe aber dazu geführt, so die Kritiker, dass der ältere Ritus zum „Symbol einer liturgischen Ablehnung des Zweiten Vatikanischen Konzils“ (1962-1965) geworden sei. Dadurch habe sich vielerorts eine „ernsthafte Spaltung“ entwickelt.

Auch sei die mit „Summorum pontificum“ zusätzlich erhoffte Annäherung an die traditionalistische Priesterbruderschaft Pius X. ausgeblieben. Diese habe ihrerseits die Hürden immer höher gelegt. Damit, so die Kritik, habe die in die Glaubenskongregation integrierte frühere Kommission Ecclesia Dei für den Dialog mit den Piusbrüdern ihre Funktion weitgehend verloren. Liturgische Zuständigkeiten lägen also zuerst bei den Ortsbischöfen und der Gottesdienstkongregation.

kna