Düsseldorf – Sämtliche Läden müssen an Karfreitag, Ostersonntag und -montag 2020 in Nordrhein-Westfalen geschlossen bleiben. Das gelte auch für Geschäfte, die sonst nach der Corona-Schutzverordnung an Sonn- und Feiertagen öffnen dürften, sagte ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums am Donnerstag auf Anfrage. Lediglich für Apotheken geben es an diesen Tagen keine Beschränkungen.
In der Corona-Krise dürfen in NRW Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Geschäfte des Großhandels über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus an Sonn- und Feiertagen von 13.00 bis 18.00 Uhr öffnen. Im Regelfall ist nur gewerblichen Anbietern von Blumen, Pflanzen, Zeitungen, Zeitschriften, Back- oder Konditorwaren sonn- und feiertags eine Öffnung von fünf Stunden möglich, allerdings nicht am Oster- und Pfingstmontag sowie am zweiten Weihnachtstag. Zudem gibt es Ausnahmen an verkaufsoffenen Sonntagen in Zusammenhang mit Festen und Märkten.