Bonn – Angesichts der Corona-Krise haben einige Bundesländer die Bestimmungen zu den Ladenschlusszeiten gelockert. Insbesondere Lebensmittelgeschäfte dürfen dort am Karfreitag und an den Osterfeiertagen ausnahmsweise öffnen. Ziel ist es, die österlichen Einkaufsschlangen zu entzerren und es Geschäften zu erleichtern, die Hygienestandards einzuhalten.

(Symbolfoto Alexas_Fotos/Pixabay)
Kritik kam von Gewerkschaften, Kirchen und Sozialverbänden. Für Christen ist Ostern der höchste Feiertag. Sowohl Aldi als auch Rewe und Rossmann kündigten an, sie wollten an diesen Tagen nicht öffnen – auch um ihren Mitarbeitern die notwendige Erholung zu ermöglichen.
In Rheinland-Pfalz dürfen bestimmte Geschäfte an beiden Ostertagen und Karfreitag öffnen, und zwar zwischen 12 und 18 Uhr, wie das Arbeitsministerium mitteilte. Die Sonderregel gilt für den Verkauf von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau- und Gartenbau, Zeitungen und Tierbedarf.
Auch im Saarland dürfen Supermärkte und Lebensmittelläden an den Osterfeiertagen einschließlich Karfreitag öffnen. In NRW dagegen müssen sämtliche Läden an Karfreitag, Ostersonntag und -montag geschlossen bleiben. Lediglich für Apotheken gebe es an diesen Tagen keine Beschränkungen, hieß es in Düsseldorf. In Bayern bleiben die Lebensmittelgeschäfte laut einem Bericht des “Münchner Merkur” (Samstag) an den Osterfeiertagen geschlossen.
In Baden-Württemberg bleiben Lebensmittelgeschäfte an Karfreitag und Ostersonntag entgegen erster Planungen nun doch geschlossen. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) erklärte, die Corona-Verordnung des Landes werde zeitnah entsprechend geändert. Mittlerweile habe sich gezeigt, dass der Handel von der Möglichkeit der Sonn- und Feiertagsöffnung in der Corona-Krise nur wenig Gebrauch mache. Zudem gehe es darum, den Mitarbeitern Ruhetage zu ermöglichen.
Zuvor hatten die beiden Kirchen sowie Gewerkschaften in Baden-Würtemberg die geplante Feiertagsöffnung kritisiert. Die katholischen Bischöfe Gebhard Fürst und Stephan Burger erklärten, da schon bisher kaum Geschäfte die Öffnungsmöglichkeiten an Sonntagen nutzten, sei es ausreichend, wenn die Menschen an Gründonnerstag und Ostersamstag einkaufen könnten. Allenfalls am Ostermontag sei eine Öffnung vorstellbar.
Die evangelischen Landesbischöfe Frank Otfried July und Jochen Cornelius-Bundschuh ergänzten, es sei unvorstellbar, dass die Menschen an diesen Feiertagen einkaufen, aber nicht in den Gottesdienst gehen dürften. “Wir haben den Kurs der Landesregierung deutlich unterstützt, um Menschenleben zu schützen. Aber dies halten wir für nicht akzeptabel.” Es gebe “überhaupt keinen Grund dafür, am Karfreitag einkaufen zu gehen”.