Berlin/Köln – Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki warnt Kirchengemeinden davor, trotz der staatlich verordneten Corona-Restriktionen zu öffentlichen Gottesdiensten mit Austeilung der Kommunion einzuladen. Der „Bild“- Zeitung (Mittwoch) sagte er wörtlich zu den Klagen einzelner Gemeinden gegen das Verbot: „Wir haben das von einem Staatskirchenrechtler prüfen lassen und haben das juristische Ergebnis bekommen, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen solche Entscheidungen treffen können, dass das rechtsstaatlich ist und dass wir uns als Kirche dagegen nicht wehren können.“
Woelki äußerte die Sorge, dass bei Verstößen gegen die Auflagen „die kommunalen Verantwortlichen die jetzt noch offenen Kirchen schließen“. Außerdem betonte er, wie sehr es ihn persönlich schmerze, dass es erstmals in der christlichen Geschichte Deutschlands keine öffentlichen Gottesdienste zu Ostern gebe: „Das ist etwas, dass wir uns nie haben vorstellen können.“
Hohe Verantwortung für das Leben der Menschen
Zugleich fügte der Erzbischof hinzu: „Wir haben eine hohe Verantwortung für das Leben der Menschen und eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Wir wollen dazu beitragen, dass Menschen nicht erkranken.“
Taufen und kirchliche Trauungen sind im Erzbistum Köln ebenso ausgesetzt wie Firmungen. Beerdigungen finden statt, aber nur im Kreis ganz weniger Angehöriger. Die entsprechenden Gottesdienste sollen nach Überwindung der Corona-Epidemie nachgeholt werden. Beichten können unter Wahrung der Abstandsregeln abgenommen werden, so Woelki weiter. Im Einzelfall könne dabei auch die Kommunion gereicht werden.
kna