Berlin – Öffentliche Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen soll es auch vorerst nicht geben. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin. Zugleich wies Merkel auf den am Freitag stattfindenden Austausch zwischen Religionsvertretern und der Bundesregierung hin. Die Bundeskanzlerin bedankte sich bei den Kirchen. Obwohl keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden könnten, hätten sie Kreativität bewiesen und dafür gesorgt, dass die Menschen etwa durch Online-Gottesdienste ihre Religion weiter ausüben könnten, sagte Merkel.
„Wir reden hier über die Zeit bis zum 3. Mai“, sagte Merkel und kündigte Gespräch mit den Kirchen an. Die Gegebenheiten seien doch sehr unterschiedlich , etwa im Vergleich zwischen einer Dorfkirche und großen Kirchen wie in Köln oder Hamburg. Auch die Länder hätten bereits mit den Kirchen Gespräch geführt. Ausdrücklich bedankte sich die Kanzlerin bei den Kirchen. Obwohl keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden könnten, hätten sie Kreativität bewiesen und dafür gesorgt, dass die Menschen etwa durch Online-Gottesdienste ihre Religion weiter ausüben könnten. Merkel hatte sich zuvor mit den Ministerpräsidenten der Länder auf diese und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise verständigt.
Schrittweise Öffnung von Schulen
Zudem gelte weiter die Abstandsregel von 1,5 Metern, so die Bundeskanzlerin weiter. In der Öffentlichkeit dürften sich die Menschen weiterhin nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Zudem empfahlen Bundeskanzlerin sowie die Länderchefs das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkauf. Eine schrittweise Öffnung der Schulen solle es ab dem 4. Mai geben. Dabei hätten die Abschlussklassen den Vorrang.
Pflegeheime sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollten individuelle Konzepte entwickeln, um einer völligen sozialen Isolation der Heimbewohner entgegen zu wirken. Dabei solle externer Sachverstand hinzugezogen werden. Großveranstaltungen sollen laut den Vereinbarungen mindestens bis zum 31. August untersagt sein. Am 30. April ist die nächste Konferenz von Bundesregierung und Länderchefs geplant. Mit Blick auf die Eindämmung der Pandemie sprach Merkel von einem „zerbrechlichen Zwischenerfolg“. Es gebe „nicht viel Spielraum“ für Lockerungen.
Bätzing enttäuscht
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, erklärte, angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens könne er nicht nachvollziehen, dass öffentliche Gottesdienste aller Religionsgemeinschaften weiterhin verboten sein sollen. Dies sei auch „nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“ schwer nachvollziehbar. Zugleich kündigte er an, die Kirche werde bei dem für Freitag geplanten Gespräch einen Lösungsvorschlag einbringen, wie „wir Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten können“. Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die Verbote fortlaufend geprüft werden sollten.
Weiter betonte der Limburger Bischof, die Ostertage hätten gezeigt, dass Gottesdienste vielen Millionen Menschen Orientierung und Halt unter den schwierigen Lebensbedingungen der Krise gäben. Das Verbot greife tief in das Recht der freien Religionsausübung ein. Der Tageszeitung „Welt“ (Donnerstag) sagte Bätzing zudem, für die katholische Kirche könne er sagen, dass diese durchaus in der Lage sei, die Hygiene-Standards und Abstandsregeln einzuhalten.
kna/rwm
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