Katholikenkomitee plädiert für Lockerung beim Gottesdienstverbot

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, wünscht sich eine baldige Lockerung beim Gottesdienstverbot. „Wir erwarten, dass unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen, den Religionsgemeinschaften wieder Möglichkeiten eröffnet werden, unter Berücksichtigung strenger Regeln in eingeschränktem Maß wieder zu Gottesdiensten zusammenzukommen“, erklärte Sternberg am Donnerstag in Bonn. Die Ostertage hätten gezeigt, dass mediale Übertragungsformen eine Hilfe, aber kein Ersatz seien.

Thomas Sternberg. (Foto: Hoeffchen)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Mittwoch das Corona-bedingte Gottesdienstverbot bestätigt. Am Freitag soll darüber hinaus ein Treffen mit Religionsvertretern im Bundesinnenministerium stattfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

„Der Schutz der Gesundheit weiterhin höchste Priorität“

Sternberg erinnerte daran, dass das Grundrecht auf Religionsausübung vor wenigen Tagen als hohes Gut vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei. „Wir hoffen, dass in den angekündigten Gesprächen das Thema des religiösen Lebens nicht nebenrangig behandelt wird“, mahnte er. Besonders die Einschränkungen bei Bestattungen, fehlende seelsorgerische Begleitung in Heimen und Krankenhäusern, aber auch der Verlust religiösen gemeinschaftlichen Lebens würden als großes Problem empfunden.

Zugleich bekräftigte Sternberg, dass er Verständnis für die grundsätzlichen Maßnahmen habe. „Der Schutz der Gesundheit der Menschen, insbesondere der besonders gefährdeten, muss auch weiterhin höchste Priorität haben.“

Unterdessen hält es  laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „INSA Consulere“ hält eine deutliche Mehrheit von 70 Prozent angesichts der Corona-Pandemie es nicht für notwendig, öffentliche Gottesdienste zu erlauben. Nur zwölf Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass Vor-Ort-Gottesdienste auch während der Corona-Krise erlaubt sein sollten, weil sie zur Grundversorgung gehören.

kna/rwm