Unklare Lage bei Gottesdienst-Verboten – erste Lockerungen

ach einem Gespräch im Bundesinnenministerium bereiten sich Vertreter der großen Religionsgemeinschaften auf eine Lockerung der Versammlungs- und Gottesdienstverbote vor. Wann und in welcher Form es wieder zu christlichen Gottesdiensten kommt, war am Freitag allerdings noch unklar. So teilte ein Großteil der Bistümer in Bayern mit, dass den Bestimmungen der bayerischen Staatsregierung folgend öffentliche Gottesdienste bis zum 3. Mai wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden werden.

Rudolf Voderholzer (Foto: Bistum Regensburg)

Dies gilt sowohl für die Erzbistümer München und Freising sowie Bamberg als auch für die Bistümer Augsburg, Regensburg und Würzburg. Das Bistum Passau verwies darauf, dass die Diözesanleitung erst am kommenden Dienstag darüber beraten werde, wie weiter zu verfahren sei. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer kündigte an, sein Bistum werde in den kommenden Wochen Hilfen und Maßgaben erarbeiten, damit möglichst alle Pfarreien die Voraussetzungen erfüllen könnten, Anfang Mai wieder öffentliche Messen zu feiern.

Neue Regelung in Sachsen

In Sachsen verabschiedete das Kabinett unterdessen eine Verordnung, wonach ab kommendem Montag Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern stattfinden können. Die neue Regelung gilt bis zum 3. Mai. Der Bischof von Dresden-Meißen, Heinrich Timmerevers, begrüßte den Beschluss. Die „behutsamen Erleichterungen“ seien ein „Signal, dass auch die Lage der Gläubigen verbessert wird“. Religionsausübung und Infektionsschutz würden trotz der gegenwärtigen Bedingungen zunehmend in Einklang miteinander gebracht.

In Brandenburg sollen religiöse Zeremonien aus wichtigem Anlass mit bis zu 20 Teilnehmern wieder stattfinden können. Als Beispiele nannte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) Taufen und Trauerfeiern. Öffentliche Gottesdienste bleiben dagegen auch weiter verboten.

Bischöfe legen Vorschläge vor

Die katholischen deutschen Bischöfe hatten für die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste bereits in einem Papier Vorschläge vorgelegt. Ziel der „Empfehlungen“, die auch beim Gespräch im Bundesinnenministerium vorgestellt wurden, ist es, vor allem Sonntagsgottesdienste, aber auch Trauergottesdienste mit strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder möglich zu machen. Dazu soll es unter anderem Zugangsbeschränkungen geben.

Die evangelischen Landeskirchen wollen sich dem Vernehmen nach noch auf ein abgestimmtes Vorgehen verständigen. Auch bei Juden und Muslimen laufen entsprechende Überlegungen. Ein Ergebnis des Austauschs im Bundesinnenministerium war, dass schrittweise Öffnungen von Gotteshäusern „zeitnah“ nach dem 30. April erfolgen sollen.

Moscheen trotz Ramadan geschlossen

Der Zentralrat der Juden will mit den jüdischen Gemeinden und Landesverbänden bis dahin Hygienekonzepte für die Feier von Gottesdiensten erarbeiten. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, bekräftigte, dass die Moscheen trotz des Beginns des Fastenmonats Ramadan vor dem 30. April geschlossen blieben.

Von Joachim Heinz (KNA)