Gottesdienste in Luxemburg frühestens nach dem 10. Mai möglich

Kathedrale von Luxemburg (Foto: © Benjamin Bouquin | Dreamstime.com)

In Luxemburg sollen Gottesdienste frühestens nach dem 10. Mai möglich sein. „Mindestens bis zu diesem Datum bleiben öffentliche Gottesdienste weiterhin untersagt“, teilte das Erzbistum am Montag in Luxemburg mit. Eine schrittweise Wiederaufnahme von Gottesdiensten könne nur „im Rahmen einer allgemein positiven Entwicklung der Corona-Bekämpfung“ und begleitet von klar definierten Schutzmaßnahmen erfolgen.

Bis zum 10. Mai solle demnach eine erste Auswertung der Regierung vorliegen, wie die aktuellen Lockerungen den Verlauf der Pandemie beeinflussten. Diese Ergebnisse sollen dann als Entscheidungsgrundlage für mögliche Gottesdienste dienen. „Das legitime Recht auf Religionsausübung darf nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Gläubigen und ihres gesellschaftlichen Umfeldes führen“, so das Erzbistum. Derzeit erarbeite das Bistum ein Schutzkonzept für Gottesdienste.

Weiter dürfen Termine für Kommunionen und Firmungen demnach frühestens Mitte September angesetzt werden. Gleiches gelte für Trauungen und Taufen, für die allerdings Ausnahmen möglich seien. Vorbereitungen zur Erstkommunion erfolgen bis zu den Sommerferien ab dem 16. Juli ausschließlich online.

kna