Erzbistum Hamburg: Öffentliche Gottesdienste nicht vor 10. Mai

Im Erzbistum Hamburg bleiben öffentliche Gottesdienste wegen der Corona-Pandemie vorerst weiter ausgesetzt. „Wir gehen davon aus, dass es frühestens ab dem 10. Mai wieder möglich ist, Gottesdienste mit Gemeinde zu feiern, sofern die Vorgaben der Gesundheitsämter und Behörden eingehalten werden“, schreibt Generalvikar Ansgar Thim in einem am Mittwoch an alle Pfarrer der Diözese versandten Brief, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Auszügen vorliegt.

Die Bestimmungen in den drei Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, auf deren Gebieten sich das Erzbistum erstreckt, stünden noch nicht fest, erläutert Thim in dem Schreiben. „Unsere Katholischen Büros werden in den kommenden Tagen Verhandlungen führen und für uns klären, was gegebenenfalls in naher Zukunft unter Auflagen durchführbar sein wird.“

Auch Freiluft-Gottesdienste sollen unterbleiben

Bis dahin bleibe es bei den derzeit geltenden Bestimmungen, betonte der Generalvikar. Auch Freiluft-Gottesdienste, die nach einer Änderung der staatlichen Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern wieder erlaubt sind, sollten unterbleiben. „Bei allen Gedanken in Richtung Lockerungen müssen wir nach wie vor auf den Schutz der Schwächeren und die Solidarität aller achten“, so Thim. Er kündigte an, rechtzeitig vor dem 10. Mai neue Handlungsempfehlungen für das Erzbistum Hamburg herauszugeben, in denen auch Informationen zum Umgang mit Firmungen, Erstkommunionfeiern und Hochzeiten enthalten seien.

Erzbischof Stefan Heße hatte von Mitte März bis Ende April öffentliche Gottesdienste im Erzbistum Hamburg ausgesetzt. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern, hatten die meisten Bundesländer religiöse Feiern verboten. Als erste erlaubten Sachsen und Thüringen in dieser Woche wieder öffentliche Gottesdienste unter Beachtung von Auflagen.

kna