Gottesdienstverbot: Vorsichtiges Ausloten für Lockerungen

Ein Ende der „Geistermessen“ in leeren Gotteshäusern scheint näher zu rücken. Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie des Bundesinnenministeriums haben sich darauf verständigt, im Laufe dieser Woche weiter Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte und Gottesdienste zu prüfen.

Bischof Georg Bätzing (Foto: Bistum Limburg)

Erfreut über die Annäherung in „großer Einmütigkeit“, diese Möglichkeit ins Auge zu fassen, ist der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing (Limburg). Jetzt wollen die Religionsgemeinschaften Vorschläge unterbreiten, die von der staatlichen Seite auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen des Gesundheits- und Infektionsschutzes geprüft werden sollen. Die Bundesregierung will voraussichtlich noch in dieser Woche weitere Gespräche mit den Religionsgemeinschaften führen.

Religiöse Veranstaltungen, erklärte der DBK-Vorsitzende, müssten nach Maßgabe der Anforderungen schrittweise möglichst bald nach dem 30. April, an dem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer das weitere Vorgehen berät, wieder zugelassen werden. Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, begrüßte, dass „nunmehr verantwortbare Wege vereinbart wurden, das Feiern von Gottesdiensten stufenweise wieder zu ermöglichen“. Der Konsens sei Ausdruck „eines besonnenen Umgangs mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung“.

Gemeinsame Wege nötig

Markus Kerber, Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), fand lobende Wort für das Verständnis der Religionsgemeinschaften. Er bewundere, mit welchem Engagement sich Christen, Juden und Muslime der Pandemie entgegenstellten und wie verständnisvoll sie auf die Schutzmaßnahmen reagierten. Jetzt seien gemeinsame Wege nötig, um „Schritt für Schritt wieder gemeinsame Gottesdienste ermöglichen zu können, ohne die Infektionsgefahren zu erhöhen“, so Kerber.

Die DBK hat – auch mit Blick auf das Treffen im BMI am vergangenen Freitag – bereits Vorschläge zur Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste vorgelegt. Die „Empfehlungen“ zielen vor allem auf die Erlaubnis von Sonntagsgottesdiensten. „Die Kirchen erwarten sehr bald die schrittweise Wiederermöglichung eines öffentlichen Gottesdienstlebens“, heißt es in dem Papier. Ostern habe gezeigt, dass „Gottesdienste vielen Millionen Menschen Orientierung und Halt unter den schwierigen Lebensbedingungen der Krise geben“. Aus Sicht der DBK sollten für alle Religionsgemeinschaften gleichwertige Bestimmungen gelten. Ein weiteres zentrales Anliegen war die Gewährleistung der Seelsorge an Kranken und Sterbenden, wie Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, mitteilte. Bei dem Treffen im BMI habe Einigkeit bestanden, dass die Kirchen bei dieser Aufgabe stärker unterstützt werden sollen. Die Seelsorgesituation in Altenheimen und Pflegestationen könnte so deutlich verbessert werden.

Gottesdienste in großen Kirchenräumen

Konkret raten die katholischen Bischöfe, Gottesdienste in großen Kirchenräumen abzuhalten. Die Teilnehmer sollen Schutzmasken tragen. Durch markierte Plätze könne der notwendige Abstand zwischen den Gläubigen garantiert werden. Gedränge vor dem Kircheneingang müsse verhindern werden. In den Sommermonaten könnten Gottesdienste auch im Freien abgehalten werden, etwa zu Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam. Einen vorübergehenden Ausschluss bestimmter Personengruppen – etwa Menschen über 60 Jahre – lehnen die Bischöfe ab. Mit Blick auf Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten, Diakonen- und Priesterweihen wird eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln gefordert. Bisweilen könne auch eine Verschiebung in Betracht genommen werden.

Noch am vorausgegangenen Mittwoch hatte der DBK-Vorsitzende Bätzing enttäuscht auf die Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten reagiert, trotz erster Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen das Mitte März verhängte Verbot religiöser Versammlungen und öffentlicher Gottesdienste weiter aufrecht zu erhalten – vorerst bis zum 30. April. Dies sei auch nach der „sehr deutlichen Entscheidung“ der Verfassungsrichter vom Karsamstag nur schwer nachvollziehbar, so Bätzing.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruhe hat bei der Ablehnung zweier Anträge für eine Lockerung bzw. Aufhebung des Gottesdienstverbots gefordert, die Untersagung religiöser Versammlungen fortlaufend zu überprüfen. Es handele sich um einen „überaus schwerwiegenden Eingriff“ in die im Grundgesetz verankerte Glaubensfreiheit (AZ: 1 BvQ 28/20). Bei einer Verlängerung sei die Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der jeweils neuen Erkenntnisse zur Pandemie einer „strengen Überprüfung“ zu unterziehen, so die Richter der 2. Kammer des Ersten Senats. Die Ablehnung der Eingaben begründeten sie mit dem Vorrang des Gesundheitsschutzes. Den katholischen Antragstellern bescheinigten die Richter jedoch, sie hätten nachvollziehbar dargelegt, dass gemeinsame Gottesdienste und der Kommunionempfang für Katholiken ein zentraler Bestandteil ihres Glaubens seien.

Abermals hat auch Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), dafür plädiert, die Kirchen trotz der Pandemie wieder für Gottesdienste zu öffnen. Dies sei unter Einhaltung der Vorschriften möglich, sagte er am Wochenende. Man könnte etwa auch die Anzahl der Gottesdienste erhöhen, um mehr Menschen eine Teilnahme zu ermöglichen. Es sei ein großer Irrtum, dass nur wenige Katholiken in die Kirche gingen, betonte Sternberg. Gotteshäuser seien „systemrelevant“, denn hier hätten die Menschen die Möglichkeit, ihre Ängste zu verarbeiten.

Woelki: „Botschaft für die Menschen“

Kardinal Rainer Maria Woelki gehört im Episkopat zu denjenigen, die sich zumindest für Lockerungen beim Gottesdienstverbot stark machen. „Wir haben eine Botschaft für die Menschen, von der sie leben“, betont der Kölner Erzbischof. In der ersten Phase der Pandemie habe die Kirche versucht, ihren Beitrag zu leisten. „Aber jetzt, wenn die Lockerung eintritt“, so Woelki, „müssen auf jeden Fall auch die Kirchen für öffentliche Gottesdienste wieder geöffnet werden.“ Zuvor hatte er bereits getwittert, er hoffe, dass „mit Augenmaß und Sorgfalt“ bald wieder Gottesdienste gefeiert werden könnten: „Ich meine kein kopfloses Zurück zur Normalität, sondern Gottesdienste, in denen wir uns genau an die Regeln halten, die wir in den letzten Wochen gelernt haben.“

Der evangelische Theologe Christoph Markschies hält Gottesdienste mit einer kleinen Anzahl von Besuchern „mit Mundschutz und entsprechendem Abstand“ bald wieder für möglich. „Bedingung ist die entsprechende Entwicklung der Infektionszahlen“, sagte der Berliner Kirchenhistoriker und Mitautor der Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina (Halle/Saale) zur Corona-Krise, in der auf die Frage religiöser Veranstaltungen allerdings nicht eingegangen wird. Bei einer Lockerung der Maßnahmen gelte auch für Gottesdienste: „So schnell wie möglich, aber so verantwortlich wie nötig.“

Schlimmeres verhindern

Es sei deutlich, unterstrich Markschies weiter, „dass öffentliches Leben ohne Bildung, ohne Gottesdienste, ohne Theater oder Kneipenbesuch natürlich nur aus bestimmten Gründen für eine sehr begrenzte Zeit erträglich – aber eben auch hinzunehmen ist, um Schlimmeres zu verhindern“. Dass dabei Gottesdienste wie andere Veranstaltungen behandelt werden, hält er für richtig: „Es hat ja auch eine Entlastungsfunktion. Ein demokratisches Gemeinwesen funktioniert ja so, dass Entscheidungen für alle getroffen werden.“

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick wünscht sich die Möglichkeit, bald wieder Gottesdienste feiern zu können. „Zusammenkommen, um zu beten, zu singen, hören und schweigen ist für uns wichtig, tut den Menschen gut und der Gesellschaft auch, ist also systemrelevant.“ Zugleich betonte er, die Kirchen respektierten die Entscheidungen der Politik. Es müsse alles getan werden, um die Pandemie einzudämmen.

Voderholzer: Aus Überzeugung große Opfer gebracht

Ähnlich der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, der dieses Anliegen mit seinen Mitbrüdern und Vertretern der evangelischen Landeskirche in Bayern besprechen und an die zuständigen staatlichen Stellen herantragen will. Die Kirche habe „aus Überzeugung und in Übereinkunft mit den staatlichen Regelungen große Opfer gebracht und zuletzt an Ostern schmerzhaft auf vieles verzichtet“. Auch die Gläubigen hätten dies bisher mit Geduld und Verständnis mitgetragen. Voderholzer: „Kirche lebt von der Versammlung zum Hören von Gottes Wort und zum Empfang der Sakramente. Daher ist es für die Kirche existenziell, dass sie sich wenigstens in kleinen Gruppen zum Gottesdienst versammeln kann.“

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch erklärte vor dem Treffen am Freitag, „in dem Maß, in dem Veranstaltungen ermöglicht werden, erheben wir natürlich auch den Anspruch, Gottesdienste feiern zu können“. Zugleich betonte er, es gehe nicht um einen „Sonderweg“ für die Kirchen. „Wir setzen uns für wirksame Regelungen ein, die von Experten begründet sein müssen und dann auch überall gelten“.

Koch: „In dieser Krise geht es nicht darum, Freiheiten zu beanspruchen“

Zugleich unterstrich Koch: „Wir tragen weiterhin die Regelungen mit, die vom Bund und von den Ländern vorgegeben werden. Wir tun dies zum Schutz der Menschen. Wir wissen es nicht besser als die Fachleute. In dieser Krise geht es nicht darum, Freiheiten – auch nicht die Religionsfreiheit – zu beanspruchen, sondern Menschen zu schützen und auch die nicht zu überfordern, die sich um die Kranken kümmern.“ Das Land Berlin will ab 4. Mai Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern wieder erlauben.

Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, tritt für die Wiederzulassung von Gottesdiensten ein. „Gemeinsam wollen Landesregierung und Glaubensgemeinschaften einen Weg aufzeigen, unter welchen Bedingungen öffentliche Gottesdienste wieder möglich sein können“, teilte die Staatskanzlei in Düsseldorf mit. „Dieser Weg könnte Vorbild für ganz Deutschland werden.“ Zuvor hatte Laschet mit Religionsvertretern beraten, wie die Einschränkungen schnellstmöglich gelockert werden könnten, ohne bisherige Erfolge im Kampf gegen Corona zu riskieren. Er stellte im Übrigen klar, dass in NRW Gottesdienste nie untersagt worden seien. Im Unterschied zu anderen Ländern nehme seine Regierung zur Kenntnis, dass die Kirchen und Gemeinschaften selbst entsprechende Regeln erlassen hätten: „Und auf dem Weg wollen wir weiter gehen.“

Religiöse Zeremonien aus wichtigem Anlass in Brandenburg

Kardinal Rainer Maria Woelki dankte Laschet für seinen Einsatz. Trotz „unverzichtbarer“ Schutzmaßnahmen, so der Kölner Erzbischof, gehöre die Religionsausübung als Grundrecht zum Fundament der Gesellschaft. „Deshalb müssen Gottesdienste unter Auflagen zugelassen werden, je früher, desto besser“. Sein Erzbistum bereite die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste unter Schutzregelungen vor.  Die von Erzbischof Hans-Josef Becker geleitete Erzdiözese Paderborn will unterdessen die kirchlichen Feiern zum Liborifest (25. Juli – 2. August) durchführen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Im Laufe dieser Woche soll entschieden werden, wie viele Personen im Dom anwesend sein könnten. Zu klären ist auch, ob eine Prozession stattfinden kann. Das weltliche Libori-Fest in der Stadt ist hingegen abgesagt.

Brandenburgs Landesregierung hat wieder religiöse Zeremonien aus wichtigem Anlass (Trauerfeiern, Taufen) mit bis zu 20 Teilnehmern zugelassen. Dagegen bleiben Gottesdienste weiterhin untersagt. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte nach Telefonaten mit dem Berliner Erzbischof Koch und dem evangelischen Bischof von Berlin-Brandenburg, Christian Stäblein: „Wir sind einen wichtigen Schritt gegangen, indem wir erste Veranstaltungen aus besonderem Anlass wieder möglich machen“, auch wenn man damit noch weit von der Normalität entfernt sei. Sein Innenminister Michael Stübgen (CDU), früher evangelischer Pfarrer, ergänzte, weitere Lockerungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

In Sachsen religiösen Veranstaltungen bis zu 15 Besuchern

In Sachsen erlaubt das schwarz-grün-rote Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) seit diesem Montag Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern. Die neue Regelung gilt bis zum 3. Mai. Bischof Heinrich Timmerevers (Dresden) erklärte: Die „behutsamen Erleichterungen sind ein Signal, dass auch die Lage der Gläubigen verbessert wird.“ Religionsausübung und Infektionsschutz würden trotz der gegenwärtigen Bedingungen zunehmend in Einklang gebracht. Dank der Disziplin der Bevölkerung seien die Schritte zur Lockerung möglich. Der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt hofft nach dem Treffen von Bundesregierung und Religionsgemeinschaften auf eine „sinnvolle Einigung“ für die Möglichkeit öffentlicher Gottesdienste. Er halte die Pfarreien dazu an, die vorgeschriebenen Maßnahmen unbedingt einzuhalten, mahnt aber auch: „Wir dürfen uns nicht von Infektionsangst oder gar Todesangst treiben lassen.“

Kritisch zur Debatte um das Gottesdienstverbot äußerte sich Bischof Gerhard Feige von Magdeburg/Sachsen-Anhalt. Wenn die Kirchen jetzt den Druck auf den Staat erhöhten, baldmöglichst wieder Gottesdienste zu erlauben, frage er sich, „ob das in der den aktuellen gesetzlichen Vorschriften anzupassenden Form tatsächlich den Glauben fördert oder eher zum Krampf“ werde, schrieb er am Montag für das Portal katholisch.de. Er könne sich kaum vorstellen, „wie Gottesdienste mit Zugangsbegrenzung, Anwesenheitsliste, Abstandswahrung, Mundschutz, Handschuhen, einem Desinfektionsritus vor der Gabenbereitung und der Austeilung der Kommunion mittels einer – noch zu erfindenden – liturgischen Zange gottgefällig und heilsdienlich sein sollen“.

Feige irritiert vom Unmut

Ihn irritiert der Unmut, den manche in der Kirche „inzwischen wehleidig oder kämpferisch“ an den Tag legten. Feige: „Sollten wir als Christen nicht eher verantwortungsbewusst und solidarisch dafür Sorge tragen, die lebensbedrohliche Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus einzudämmen und eine medizinische Überforderung unserer Gesellschaft zu verhindern, als ähnlich wie verschiedene Lobbyisten versuchen, unsere Partikularinteressen durchzusetzen?“ Angesichts des Einsatzes vieler Menschen für die Nöte oder das Leben Anderer fragt er, ob bei allem Eintreten für die Religionsfreiheit „unsere Gottesdienstausfälle nicht fast Luxusprobleme“ seien.

Die Evangelische Landeskirche Anhalts empfiehlt ihren Gemeinden, „gerade auch zu Gottesdienstzeiten die Kirchen zu öffnen zur persönlichen Andacht und zum Gebet. Das hat sich bewährt“, so Kirchenpräsident Joachim Liebig. In größeren Kirchen sei es aufgrund der Gemeindegrößen durchaus möglich, auch reguläre Gottesdienste unter Einhaltung der Vorschriften abzuhalten.

Ramelow: Sichtbare Manisfestation

Auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) will unter anderem Gottesdienste wieder zulassen. Ihm seien Religions- und Meinungsfreiheit gleichermaßen wichtig; beides bedürfe der „sichtbaren Manifestation“. Für Gottesdienste müsse die Zahl der Menschen im Verhältnis zur Fläche und den Sitzplätzen begrenzt werden. Viele Kirchen seien groß genug dafür. Zudem gelte es zu differenzieren, welche religiösen Riten mit dem Infektionsschutz vereinbar seien. Überraschend lässt der Freistaat Thüringen bereits ab diesem Donnerstag wieder öffentliche Gottesdienste zu.

In Bayern finden in den (Erz-)diözesen München, Bamberg, Augsburg, Regensburg und Würzburg vorerst keine öffentlichen Gottesdienste statt. Die Freisinger Bischofskonferenz unter Vorsitz von Kardinal Reinhard Marx will ihr Vorgehen koordinieren und Schutzmaßnahmen erarbeiten. „Wir hoffen, dass mit einem der schwierigen Situation angemessenen Schutzkonzept im Mai in unseren Kirchen schrittweise wieder Gottesdienste möglich sein werden“, erklärte Marx. Dies könnte im Freistaat unter Auflagen ab 3. Mai der Fall sein, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag mitteilte. Seitens der Kirchen und Glaubensgemeinschaften gebe es bereits „kluge Konzepte“.

In Baden-Württemberg wohl Gottesdienste ab Anfang Mai

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke OSB hatte noch vor dem Treffen im BMI den Stufenplan zur Lockerung der Maßnahmen kritisiert. Es sei für ihn nicht verständlich, dass die Kirchen mit ihrem Dienst darin keinerlei Platz gefunden hätten. Auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer betonte, man habe „bisher aus Überzeugung und in Übereinkunft mit den staatlichen Regelungen große Opfer gebracht und zuletzt an Ostern schmerzhaft auf vieles verzichtet“. Sein Bistum werde jetzt Hilfen und Maßgaben erarbeiten, damit die Pfarreien Anfang Mai wieder Messen feiern könnten.

In Baden-Württembergs sollen die Kirchen nach Angaben von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits Anfang Mai und unter Auflagen Gottesdienste feiern können. „Wir können sicher zusagen, dass wir in 14 Tagen eine Öffnung machen werden“, sagte der Regierungschef am Dienstag in Stuttgart. Die Landesregierung spreche derzeit mit den Kirchen über die Einschränkungen

In Hamburg bleiben Gottesdienste ausgesetzt

Kristina Kühnbaum-Schmidt, Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, ist zuversichtlich, dass es ab Mitte Mai wieder Gottesdienste im Nordosten Deutschlands geben wird. Die Länder sollten regionalen Besonderheiten Rechnung tragen, sagte sie in Schwerin. Die Nordkirche mit ihren 2 Millionen Mitgliedern in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sei im Gespräch mit den Landesregierungen. Im Erzbistum Hamburg bleiben öffentliche Gottesdienste wegen der Corona-Pandemie vorerst weiter ausgesetzt

kna