Gottesdienste im Bistum Essen: Overbeck erwartet Enttäuschungen

In NRW ist ab 1. Mai die Feier öffentlichen Gottesdienste wieder möglich. Bischof Overbeck nennt in einem Brief die Rahmen-Bedingungen für das Bistum Essen.

(Foto: Bistum Essen)

In NRW ist ab 1. Mai die Feier öffentlichen Gottesdienste wieder möglich. Bischof Overbeck nennt in einem Brief die Rahmen-Bedingungen für das Bistum Essen. „Viele Gläubige wird das sehr freuen, weil der Verzicht auf unsere liturgischen Feiern in den zurückliegen- den Wochen sehr schmerzhaft war. Manche wird aber auch die Sorge umtreiben, wie es überhaupt gelingen kann, unter den Bedingungen einer Pandemie, in würdiger Weise Gottesdienste zu halten“, schriebt Overbeck.

Nach mehr als sechs Wochen Pause können die Katholiken im Bistum Essen ab dem 1. Mai wieder öffentliche Gottesdienste feiern. Angesichts der nach wie vor bestehenden Gefahr durch das Corona-Virus gibt es für diese Feiern jedoch große Einschränkungen. Mit einem Brief hat Bischof Franz-Josef Overbeck am Freitag die Gläubigen in seinem Bistum über diese vorsichtigen Lockerungen informiert, auf die sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen mit der Landesregierung verständigt hatten.

Overbeck begrüßt demnach die Möglichkeit, dass die Christen wieder gemeinsam beten könnten. Er betont jedoch, dass „wir jetzt nicht in eine Normalität unseres Gottesdienst- und Gemeindelebens zurückkehren, wie wir es aus der Zeit vor der Corona-Pandemie kennen“. Wegen der Gefahr durch das Virus hatte Bischof Overbeck am 16. März bis auf weiteres alle Gottesdienste abgesagt, bereits zuvor hatte es Einschränkungen und besondere Verhaltensempfehlungen gegeben, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Maximale Besucherzahlen für jede Kirche

Nun hat das Ruhrbistum gemeinsam mit den anderen vier (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen eine detaillierte Handreichung erarbeitet, unter welchen Bedingungen künftig wieder Gottesdienste möglich sein können. Die Vereinbarung sieht deutliche Einschränkungen durch Hygieneregeln und Abstandsgebote vor, zum Beispiel maximale Besucherzahlen für jede Kirche, Abstands-Markierungen in den Bänken, getrennte Ein- und Ausgänge oder Einbahn-Regelungen für Laufwege. Ordner sollen in den Gotteshäusern dafür sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden. Zudem sollen sich Priester möglichst vor dem Austeilen der Kommunion die Hände desinfizieren und auf den individuellen Dialog mit den Gläubigen beim Überreichen der Hostie verzichten.

Der Gesundheitsschutz müsse in jedem Fall Vorrang haben, so Bischof Overbeck in seinem Brief. „Gottesdienste – insbesondere Eucharistiefeiern – können nur dort gefeiert werden, wo diese Regeln eingehalten werden können.“ Zudem bitte er „Gläubige, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören – also beispielsweise ältere Menschen mit Vorerkrankungen – vorerst weitgehend auf die Teilnahme an Gottesdiensten zu verzichten“. Wer sich krank fühlt oder Krankheits-Symptome verspüre, solle in jedem Fall dem Gottesdienst fern bleiben.

„Enttäuschungen werden sich in der aktuellen Situation kaum verhindern lassen.

Overbeck erwartet, dass Gottesdienste unter diesen Bedingungen bei vielen Gläubigen „für Irritationen sorgen werden und die Gottesdienste selbst vielleicht nicht die Kraft entfalten können, die wir von diesen Feiern gewohnt sind“, schreibt er und ergänzt: „Enttäuschungen werden sich in der aktuellen Situation kaum verhindern lassen.“

Für die konkrete Organisation der Gottesdienste sind die Pfarreien verantwortlich. Anstelle zentraler Vorgaben setzt Overbeck auf Eigenverantwortung „da Sie vor Ort oft besser einschätzen und beurteilen können, was für Ihre jeweilige Situation sinnvoll und machbar ist“, schreibt er. Je nach den individuellen Gegebenheiten entscheiden Pfarreien, Gemeinden und andere Einrichtungen, in denen Gottesdienste gefeiert werden, wie und wann sie welche Form von Feiern anbieten können.

Gottesdienste nicht flächendeckend – „Sonntagsgebot“ weiterhin aufgehoben

Aufgrund der aufwendigen und personalintensiven Maßnahmen sei nicht zu erwarten, dass bereits am ersten Mai-Wochenende wieder in allen Pfarreien flächendeckend Sonntagsmessen stattfinden, heißt es im Ruhrbistum. Ausdrücklich weist Overbeck darauf hin, dass das sogenannte „Sonntagsgebot“ weiterhin aufgehoben bleibt. Zudem lädt die Handreichung für die Pfarreien weiterhin dazu ein, Gottesdienste ins Internet zu übertragen, um gerade Menschen aus der Corona-Risikogruppe so auch weiterhin die Teilnahme zu ermöglichen.

Die Handreichung weist auch darauf hin, dass nun Taufen, Hochzeiten und andere außergewöhnliche Gottesdienste grundsätzlich wieder möglich sind. Weil diese Sakramenten-Spendungen mit Körperkontakt verbunden seien, müssten hier die neuen Regeln für Gottesdienste jedoch besonders sorgfältig eingehalten werden. „Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung“, betont die Handreichung. Während bei Beerdigungen für die Beisetzung auf dem Friedhof – vor allem für die Größe der Trauergemeinde – nach wie vor die kommunalen Regeln maßgeblich sind, sind Trauergottesdienste in Kirchen nun grundsätzlich nach den gleichen Regeln wie für Sonntags- und andere Messen möglich. Erstkommunionfeiern und Firmungen gibt es im Bistum Essen frühestens in der zweiten Jahreshälfte wieder.

Nicht durch Feiern die Ausbreitung des Virus beschleunigen

Overbeck betont: „Die nun eröffnete Möglichkeit, wieder Gottesdienste feiern zu können, ist für mich ein kleiner, vorsichtiger Schritt in dieser Krise. Wir werden ihn gehen, mit Bedacht und der ständigen Sorge, nicht durch unsere Feiern die Ausbreitung des Virus zu beschleunigen.“ Wichtig sei ihm, „dass wir als Christinnen und Christen insgesamt beieinander und miteinander verbunden bleiben: im persönlichen Gespräch, per Telefon und auf anderen elektronischen Wegen, im aneinander Denken und solidarisch füreinander Sorgen – und vor allem im Gebet“, so Overbeck

In Nordrhein-Westfalen haben sich die Diözesen auf einige Maßnahmen verständigt, „die wir unseren Pfarreien und Gemeinden sowie den Verantwortlichen für alle Orte, an denen Gottesdienste gefeiert werden, als Orientierungsrahmen vorgeben“. Für unser Bistum Essen sei er sich  bewusst, „dass hierzu nicht alles zentral vorgegeben und geregelt werden kann“, so Overbeck. Die Situationen vor Ort seien sehr unterschiedlich. Darum sind aus seiner Sicht die Pfarreien und Gemeinden gefragt, nach ihren eigenen Überzeugungen und in eigener Verantwortung „die jeweils angemessenen Lösungen zu finden“.

„Wir befinden uns nach wie vor in einer Pandemie und sind gesamtgesellschaftlich dabei, Wege zu finden, um in den nächsten Monaten mit dem Corona-Virus und den damit verbundenen Gefahren zu leben. Darum kehren wir jetzt auch nicht in eine Normalität unseres Gottesdienst- und Gemeindelebens zurück, wie wir es aus der Zeit vor der Corona-Pandemie kennen“, so Overbeck. Die Infektionsgefahr durch das Virus sei immer noch groß.

„Gerade mit Blick auf viele Menschen in unseren Gemeinden, die zur Corona-Risikogruppe gehören und die wir deshalb besonders schützen müssen, ist weiterhin Vorsicht geboten. Darum bitte ich ausdrücklich darum, dass Gläubige, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören – also beispielsweise ältere Menschen mit Vorerkrankungen – vorerst weitgehend auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten“, so Overbeck. Wer sich krank fühle oder Krankheits-Symptome verspüre, sollte in jedem Fall dem Gottesdienst fern bleiben..

„Für unser Bistum bedeutet die Aufhebung des grundsätzlichen Verzichts auf Gottesdienste also nicht, dass überall alle Gottesdienste wieder wie gewohnt gefeiert werden“, so Overbeck . Demnach liegt es im Ermessen der Verantwortlichen in den Pfarreien, Gemeinden und Einrichtungen, was jeweils für diese  vor Ort„ sinnvoll möglich und verantwortbar“ sei.