NRW: Öffnung von Gottesdiensten läuft unterschiedlich ab

In Nordrhein-Westfalen zeichnet sich ein Flickenteppich bei der Öffnung von Gottesdiensten für die Allgemeinheit ab. Die fünf katholischen Bistümer in NRW können ab dem 1. Mai Gottesdienste unter Auflagen in ihren Kirchen zulassen. Landesregierung und Diözesen hätten sich auf Eckpunkte geeinigt, die jedes Bistum für sich verfeinere. Die evangelischen Landeskirchen in NRW wählen unterdessen ein anderes Vorgehen, wie der Leiter des Katholischen Büros, Antonius Hamers, am Freitag in Düsseldorf erklärte.

Antonius Hamers.
Foto: Achim Pohl

„Ich freue mich sehr, dass wir ab dem 1. Mai wieder gemeinsam Gottesdienst feiern können“, erklärte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, der sehr auf Gottesdienste gedrängt hatte. „Wir werden damit sehr verantwortungsbewusst umgehen.“ Den Angaben zufolge soll in den katholischen Kirchen der Zugang beschränkt und Plätze zugewiesen werden, so dass Abstand zwischen den Besuchern garantiert sei. Familien sollen nicht getrennt werden. Die Zahl der Teilnehmer richte sich nach der Größe des Raumes. In anderen Bundesländern gibt es feste Vorgaben; in Sachsen etwa dürfen maximal 15 Menschen an einem Gottesdienst teilnehmen.

Gottesdienste laut Vorlagen im Hauptschiff

In NRW sollen die katholischen Gottesdienste laut Vorlagen im Hauptschiff der Kirchen stattfinden. Vor den Gebäuden sollen Abstände zum Anstehen markiert werden. Wenn möglich soll es getrennte Ein- und Ausgänge geben und die Räume gut gelüftet werden. Weihwasserbecken bleiben leer, die Körbe für die Kollekte gehen nicht durch die Reihen und die Gläubigen bringen möglichst ihr eigenes Gesangbuch mit. Die Kommunionausteiler müssen sich die Hände desinfizieren. Zudem empfehlen die Bistümer Gottesdienste im Freien sowie Live-Übertragungen ins Internet, „damit Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben können“.

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck stellte seinen Gemeinden frei, wie sie die Vorgaben konkret umsetzen. „Der Gesundheitsschutz durch Hygieneregeln und Abstandsgebote hat in jedem Fall Vorrang“, mahnte er in einem Schreiben. Gläubige, die zur Risikogruppe gehören oder sich krank fühlen, sollten vorerst auf Gottesdienste verzichten. Er betonte, dass das Sonntagsgebote aufgehoben bleibe.

Entscheidung der Gemeinden

Auch die Evangelische Kirche in Westfalen lässt ihre Gemeinden selbst entscheiden, ob sie ab dem 3. Mai verantwortlich zum Gottesdienst einladen, wie es hieß. Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) möchte die Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder kommende Woche abwarten, bevor sie Empfehlungen macht.

Einen öffentlichen Gottesdienst am 1. Mai plant die Synagogen-Gemeinde Köln. Die Plätze in der Synagoge würden nur zu einem Drittel besetzt, um Abstand halten zu können, erklärte Vorstand Abraham Lehrer. Die Gläubigen müssen zudem eine Maske tragen. Um die Ausbreitung von Corona einzudämmen, hatten die christlichen Kirchen sowie jüdische und muslimische Gemeinden in NRW religiöse Zusammenkünfte untersagt. Die Landesregierung hatte Gottesdienste nicht verboten, sondern sich auf die Zusagen der Gemeinschaften verlassen.

 

Einbahnstraßen, Ordnungsdienst und kein Gesang

Empfehlungen der Bischöfe zu Gottesdiensten in Corona-Zeiten

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat am Freitag konkrete Empfehlungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise vorgelegt. In einigen Bundesländern gibt es bereits wieder öffentliche Gottesdienste, in anderen soll dies spätestens ab Mai wieder möglich sein. Die Kirche sei natürlich weiterhin verpflichtet, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen, heißt es im Papier. Deshalb würden die Feiern so gestaltet, dass die Gefahr der Ansteckung mit dem Covid-19-Virus maximal vermieden werde. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt die wichtigsten Elemente.

– Maßgeblich sind aus Sicht der Bischöfe die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen und im Freien geltenden Bestimmungen. Dazu zählen Abstandserfordernisse und die Nutzung von Nase-Mund-Masken.

– Es gibt in den Kirchen eine Zugangsbeschränkung, die den notwendigen Abstand zwischen den Teilnehmenden garantiert (markierte Plätze). Dabei sollen Familien, die zusammenleben, nicht getrennt werden. Konkrete Höchstzahlen nennt das Papier nicht, dies wird in der Regel in den Bundesländern geregelt.

– Auch eine Altersgrenze ist nicht genannt. Im Vorfeld hieß es, einen vorübergehenden Ausschluss bestimmter Personengruppen von der Teilnahme an Gottesdiensten – etwa von Älteren über 60 Jahre – lehne die Bischofskonferenz ab.

– Die Laufwege werden, wenn möglich, als Einbahnwege markiert, um ein Zusammentreffen zu verhindern. In diesem Fall unterscheiden sich der Eingang und der Ausgang der Kirche.

– Es werden Ordnungsdienste eingerichtet, die den Gottesdiensteilnehmern helfen, die Regelungen einzuhalten.

– Besondere Sorgfalt bei der liturgische Gestaltung der Heiligen Messe: Verzicht auf lauten Gemeindegesang; eigenes Gesangbuch; Kollektenkörbe nur am Ausgang; Priester desinfizieren vor der Gabenbereitung die Hände; abgedeckte Hostienschale; kein Friedensgruß; Kommunionausteilung in markierten Bereichen; kein Spendedialog („Der Leib Christi“ – „Amen“); Kommunion mit Zange oder Handschuhen; keine Mundkommunion; leere Weihwasserbecken zudem ist die Zahl der aktiven Mitwirkenden wie Messdiener oder Musiker stark begrenzt.

– Wo es möglich und notwendig ist, wird die Zahl der Sonntagsmessen erhöht.

– Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten, Diakonen- und Priesterweihen verlangen aus Sicht der Bischöfe eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln, die für die Sonntagsmessen gelten. „Bisweilen legt sich eine Verschiebung nahe“, heißt es.

– Trauergottesdienste können in den Kirchen nach denselben Regeln wie Sonntagsgottesdienste gefeiert werden.

– Erstkommunionfeiern können einzeln oder in kleiner Zahl in einer Sonntagsmesse begangen werden; dies schließt die spätere Teilnahme an der feierlichen Erstkommunion in der Gruppe nicht aus.

– Wallfahrten in größeren Gruppen bleiben ausgesetzt.

– Die Bischöfe empfehlen, Gottesdienste in den Sommermonaten häufig im Freien abzuhalten. Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam sind besondere Anlässe.

– Werktagsgottesdienste können in den Kirchen nach denselben Regeln wie Sonntagsmessen gefeiert werden.

– Die Bischofskonferenz empfiehlt, gegenwärtig genutzte Wege der medialen Teilnahme an Gottesdiensten, etwa durch Live-Streaming-Angebote, nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten. Damit soll insbesondere alten, kranken und behinderten Menschen die Teilnahme besser möglich gemacht werden.

– Das Gebot, sonntags einen Gottesdienst zu besuchen, bleibt weiter ausgesetzt.

kna