Öffentliche Gottesdienste sind in Hessen ab dem 1. Mai grundsätzlich wieder möglich. Das gab die Landesregierung am Dienstag bekannt. Das Bistum Fulda braucht nach eigenen Angaben allerdings noch Zeit und hält eine Umsetzung vor dem 4. Mai nicht für realisierbar.
Wiesbaden/Fulda – Öffentliche Gottesdienste sind in Hessen ab dem 1. Mai grundsätzlich wieder möglich. Das gab die Landesregierung am Dienstag bekannt. Das Bistum Fulda braucht nach eigenen Angaben allerdings noch Zeit und hält eine Umsetzung vor dem 4. Mai nicht für realisierbar.
In den aktualisierten Regelungen der Landesregierung zur Corona-Krise hieß es am Dienstag, dass sich ab Freitag Glaubensgemeinschaften in Hessen wieder versammeln dürften. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte in Wiesbaden: „Wir sind froh, dass wir einen praktikablen Konsens mit den Vertretern der Glaubensgemeinschaften gefunden haben und die Gläubigen wieder zusammenkommen können. Gerade in dieser Zeit kann ein starker Glaube Halt geben“.
Gerber: Schutzkonzept muss entwickelt werden
Der katholische Bischof des Bistums Fulda, Michael Gerber, begrüßte die in Aussicht gestellten Lockerungen. Nun müsse ein Schutzkonzept entwickelt werden, das an die jeweilige Situation vor Ort angepasst werden könne. „Angesichts der knappen Zeit auch wegen des Maifeiertages und der aufwendigen Vorbereitung ist eine Umsetzung vor Montag, 4. Mai, nicht realisierbar“, erklärte Gerber. Er hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, „genaue Regelungen für die Öffnung der Gemeindegottesdienste“ zu erstellen.
Es gehe nicht nur um praktische Regelungen, so der Bischof. Wesentlich sei, „wie können wir Gottesdienste feiern in einer Haltung der Solidarität zwischen jenen, die jetzt wieder in die Kirchen kommen, und denjenigen, die das nicht können?“ Dies müsse gut vorbereitet sein.
Streaming-Angebot der Sonntagsmesse wird weitergeführt
Das Streamingangebot der Sonntagsmesse werde vorerst weitergeführt, hieß es. Zu Gottesdiensten im Freien und zu Prozessionen würden „zu gegebener Zeit“ Vorgaben bekanntgemacht. Dabei sei allerdings davon auszugehen, dass Prozessionen „in der üblichen Form“ bis auf Weiteres nicht stattfinden könnten.
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hatte zuletzt den evangelischen Gemeinden dazu geraten, frühestens am 10. Mai wieder öffentliche Gottesdienste zu feiern. Am Dienstag empfahl er nun Gemeinden, genau zu prüfen, ob und wie die erforderlichen Hygiene-Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eingehalten werden könnten. Sie sollten sich dazu „genügend Vorbereitungszeit nehmen“. Deshalb werde in vielen Gemeinden „erst am 10. Mai oder auch später wieder in der Kirche Gottesdienst gefeiert“, so Jung.
Kollektenkorb darf nicht weitergereicht werden
Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte sind laut Landesregierung ab 1. Mai möglich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird. Gegenstände wie der Kollektenkorb dürften nicht weitergereicht werden. Desinfektionsspender müssten aufgestellt werden. Zudem müssten die Glaubensgemeinschaften Hinweise zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen am Versammlungsort gut sichtbar aushängen. Dies sei zwar nicht „der gewohnte Rahmen“, aber so könnten die Menschen „gemeinsam ihren Glauben leben und zu Eucharistie und Abendmahl zusammenkommen“.
Das Landeskabinett entschied zudem, dass auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich seien – entsprechend der Regelungen für Gottesdienste. Besuche von nahen Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen seien unter Auflagen ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hatten zuvor bereits eigene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt.
Auch Saarland plant Lockerungen für Gottesdienste
Das Saarland plant Lockerungen seiner Corona-Regeln ab 4. Mai. „Dann scheint uns der Zeitpunkt gekommen zu sein, insbesondere Museen, Zoos, Friseure und solche Sportstätten, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht wieder zu öffnen. Auch Gottesdienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein“, erklärte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Dienstag in Saarbrücken. Der Ministerrat des Landes hatte zuvor einen entsprechenden „Fahrplan“ beschlossen. Voraussetzung sei, dass sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickele.