Caritas: Besuche in Altenheimen nur eingeschränkt möglich

Die Träger von Altenheimen in Nordrhein-Westfalen äußern sich teilweise kritisch zu dem von der Landesregierung beschlossenen Ende der Besuchsverbote in ihren Einrichtungen. Grundsätzlich begrüßten die Caritas-Direktoren der Bistümer Aachen, Münster und Essen die Tatsache, dass Heimbewohner bald wieder Besuche empfangen dürfen. „Die Vorgehensweise, wie man uns informiert hat, ist nicht in Ordnung“, sagte jedoch der Vorsitzende der Diözesanarbeitsgemeinschaft Alter und Pflege im Bistum Aachen, Josef Aretz, am Donnerstag.

Sabine Depew.
Foto: Caritas/Friederike Lepper

Die Essener Caritasdirektorin Sabine Depew verwies in einer Mitteilung auf die beschränkten Besuchsmöglichkeiten in vielen Einrichtungen zum Muttertag. Besuche müssten mit den Heimleitungen abgesprochen werden, weil sie die nötigen Rahmenbedingungen schaffen müssen. Auch der Caritasdirektor im Bistum Münster, Heinz-Josef Kessmann, betonte, dass nicht alle Angehörigen gleich am Sonntag in die Einrichtungen kommen könnten. Jedes Haus solle kurzfristig ein Konzept erarbeiten, in welchem Umfang und wie Besuche möglich seien, hieß es.

Der Aachener Caritasdirektor Burkard Schröders forderte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in einem Brief auf, klarzustellen, dass sich Besuche nach den Möglichkeiten in den Heimen richten. Schröders bat zudem um eine längere Vorbereitungszeit.

„Heimen innerhalb kürzester Zeit eine Menge von Auflagen aufgebürdet“

Seine Einrichtungen hätten erst am Dienstagnachmittag erfahren, dass Besuche unter Hygiene- und Sicherheitsgeboten ab Sonntag wieder möglich seien, erklärte Aretz. Innerhalb kürzester Zeit seien den Heimen eine Menge von Auflagen aufgebürdet worden. „Das muss man kritisieren bei aller Wertschätzung, dass man die Besuchsregelung lockert.“ Bewohner von Einrichtungen im Kreis Heinsberg, der zu Anfang der Corona-Krise besonders von dem Virus betroffen war, hätten seit dem 26. Februar keinen Besuch mehr bekommen.

Laumann hatte am Dienstag erklärt, dass zum Muttertag am kommenden Sonntag das Besuchsverbot in Altenheimen und Einrichtungen für Behinderte unter Auflagen entfällt. Die Bewohner können demnach Angehörige zum Beispiel in Außenbereichen treffen. In eine Einrichtung dürfen bis zu zwei Besucher gehen, wenn sie Schutzkleidung tragen und es abgetrennte Räume gibt. Bettlägerige Menschen dürften eine Person im Zimmer empfangen, wenn Schutzmaßnahmen beachtet würden.

kna