Das Katholische Klinikum Bochum wird sich bis auf weiteres hinsichtlich der Besuche von Patientinnen und Patienten „sehr zurückhaltend und verantwortungsbewusst verhalten“. Dies teilte Unternehmenssprecher Dr. Jürgen Frech am Dienstag mit. „Hintergrund ist, dass wir das Risiko vermindern wollen, dass das neue Corona-Virus (SARS- CoV-2) ins Krankenhaus getragen wird.“ Dies sei insbesondere zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter erforderlich. „Auf der anderen Seite sollte es während eines Krankenhausaufenthaltes möglich sein, von seinen engsten Angehörigen im Bedarfsfall Besuch zu erhalten. Diesen beiden Aspekten werden wir mit unserer Besucherregelung gerecht.“
Während des stationären Aufenthaltes sei es möglich, dass ein Patient in dieser Zeit von zwei Personen besucht werden kann. Diese Personen werden in der Regel direkt während des Aufnahmeprozesses beziehungsweise im Anschluss daran festgelegt. „Dies wird in unserem Krankenhaus-Informationssystem hinterlegt. Gemäß der aktuell gültigen Corona- Schutzverordnung darf ein Besucher einen Patienten pro Tag besuchen“, so Frech.
Die Besuchszeiten sind samstags, sonntags und feiertags von 10 bis 11,30 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. In der Woche sind Besuche nur nach Rücksprache mit der Station in dringenden Ausnahmefällen in der Zeit von 15 bis 17 Uhr möglich. „Bitte kommen Sie nur zu Besuch, wenn Sie sich gesund fühlen, um Ihre Angehörigen nicht zu gefährden“, appelliert Frech.
Besucher müssen sich in dem genannten Zeitfenster an den Haupteingängen der einzelnen KKB-Krankenhäuser melden. „Dort erfolgt die Abfrage der persönlichen Daten, die wir verpflichtend erfassen müssen, um mögliche Infektionsketten im Nachhinein verfolgen zu können. Darüber hinaus erfolgt eine schriftliche Kurzabfrage hinsichtlich einer möglichen COVID-19- Symptomatik oder stattgehabtem Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person“, erläutert Frech. Wer möchte, kann diese beiden Formulare bereits zu Hause ausdrucken und ausgefüllt mitbringen. Nur bei unauffälliger Abfrage könne die Station aufgesucht werden, wo sich Besuche zunächst beim Stationspersonal melden müssen. Am Eingang erhalten sie zusätzlich einen Informationszettel hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen.
Hierzu zählen ab Betreten des Krankenhauses das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Abstandregeln (1,5-2m), regelmäßiges Händewaschen und Händedesinfektion sowie das Beachten der Husten- und Niesetikette. Während des Besuches im Patientenzimmer beziehungsweise im Aufenthaltsraum sind die genannten Hygienemaßnahmen einzuhalten.
„Es ist uns allen bewusst, dass neben der guten medizinischen und pflegerischen Versorgung im Krankenhaus auch die persönliche Geborgenheit und die soziale Einbindung wichtig sind. Wir geben unser Möglichstes, auch diese während der Pandemie zu ermöglichen. NutzenSie wenn möglich primär die Telekommunikation, um mit Ihren Angehörigen in Kontakt zu bleiben. Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir es ermöglicht, dass die Patienten kostenfrei aus dem Krankenhaus hinaus telefonieren können. Dieses Angebot halten wir weiterhin aufrecht. Bitte überlegen Sie im Sinne Ihrer Angehörigen vor jedem Besuch, ob er wirklich erforderlich ist.