Bonn – Religions- und Versammlungsfreiheit contra Schutz der Gesundheit: In diesem Spannungsfeld der Corona-Pandemie wird in Europa weiter um Verbot oder Lockerung öffentlicher Gottesdienste gerungen.
Frankreich
Im westlichen Nachbarland sollten eigentlich bis mindestens Mitte Juni keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Doch nun kippte zu Wochenbeginn das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, das strikte Verbot der Regierung. Weil seit der jüngsten Corona-Lockerung andernorts wieder Treffen von bis zu zehn Personen möglich sind, sei das Versammlungsverbot in Gotteshäusern nicht mehr verhältnismäßig.
Eine Neuregelung muss nun binnen acht Tagen erfolgen. Man werde „eine intelligente Lösung für das Gemeinwohl und die Achtung der Grundfreiheit finden“, so die Französische Bischofskonferenz.
Italien/Vatikan
Hier finden seit Wochenbeginn erstmals seit dem Corona-Lockdown am 9. März wieder öffentliche Gottesdienste statt. Durchgängig gelten strikte Hygiene- und Schutzvorschriften wie Maskenpflicht und Abstandhalten. Lange Zeit hatte die Regierung von Ministerpräsident Giuseppe Conte an dem Verbot festgehalten und damit zunehmend Proteste der Religionsgemeinschaften geerntet. Im Petersdom feierte Papst Franziskus am Montag einen Gottesdienst zum 100. Geburtstag seines Vorgängers Johannes Paul II.
Spanien: In Spanien können seit gut einer Woche (11. Mai) wieder Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl und Mindestabstand stattfinden. Nur 30 Prozent der Platzkapazitäten dürfen genutzt werden. Ab 25. Mai sollen die Kirchen wieder 50 Prozent der Plätze füllen dürfen. Da die Infektionszahlen je nach Region stark schwanken, sind Gottesdienste etwa auf Ferieninseln wie Mallorca oder Gran Canaria früher erlaubt als in schwer betroffenen Regionen wie Madrid oder Katalonien.
Österreich
Dort sind seit dem Wochenende (15. Mai) wieder öffentliche Gottesdienste möglich. Pro Teilnehmer müssen 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Kirchenraums zur Verfügung stehen – bei einem Mindestabstand von zwei Metern. Verpflichtend ist ein Mund-Nasen-Schutz, außer für Kinder bis sechs Jahre.
Schweiz
Schweizer Religionsvertreter haben zuletzt gegen die Regierungsentscheidung protestiert, Gotteshäuser erst ab 8. Juni wieder für religiöse Feierlichkeiten zu öffnen. Die katholische Bischofskonferenz wandte sich mit einem Rahmenschutzkonzept an den Bundesrat und forderte eine Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste spätestens zu Pfingsten (31. Mai). Zudem veröffentlichten die Kirchen eine Online-Petition „Schluss mit Kirchen-Lockdown – Ja zum Menschenrecht der Religionsfreiheit“.
¢Luxemburg
Seit einer Woche (11. Mai) werden in Luxemburg die Corona-Schutzmaßnahmen gelockert. Zu öffentlichen Gottesdiensten hüllt sich die Regierung allerdings in Schweigen – obwohl ihr seit längerem ein Hygienekonzept der katholischen Kirche vorliegt. Kardinal Jean-Claude Hollerich, auch Vorsitzender der EU-Bischofskommission COMECE, kritisiert: „Ich denke, dass wir der Regierung vollkommen egal sind. Das enttäuscht mich und macht mich wütend.“ Religionsfreiheit sei ein Grundrecht – auch wenn es während der Pandemie mit anderen Rechten abzuwägen sei. Gottesdienste seien mehr als eine kulturelle oder sportliche Aktivität.
Tschechien
Dort sind seit einer Woche (11. Mai) wieder bis zu 100 Personen pro Gottesdienst erlaubt. Ab 8. Juni sollen die Kirchen laut Regierungsankündigung wieder ganz freigegeben sein.
Slowakei
In der Slowakei werden seit Anfang Mai wieder öffentliche Gottesdienste mit beschränkter Teilnehmerzahl gefeiert. Der Chef der Hygienebehörde, Jan Mikas, begründete die Sonderregelung für die Kirchen damit, dass „Glaubens- und Gewissensfreiheit im Unterschied zum Recht auf Vergnügungen etwa im Theater verfassungsrechtlich verbürgt“ sei. Für Senioren und andere Risikogruppen sind gesonderte Sonntagsgottesdienste vorgesehen.
Ungarn
Auch in Ungarn können seit Anfang Mai wieder öffentliche Gottesdienste, Beerdigungen und Hochzeiten gefeiert werden, sofern die Teilnehmer entsprechende Schutzregeln einhalten. Maßgabe sind unter anderem 1,50 Meter Mindestabstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben. Ausgenommen ist die Hauptstadt Budapest und der angrenzende Verwaltungsbezirk Pest, wo die Kirchen weiter nur für das individuelle Gebet Einzelner geöffnet sind.
Polen
Polen erlaubt bereits seit längerem wieder Gottesdienste mit Teilnehmerbeschränkung. In christlichen Kirchen und in den Gotteshäusern anderer Religionsgemeinschaften darf sich eine Person pro 15 Quadratmeter Fläche befinden. Von der Maskenpflicht sind nur Geistliche während Messen und Seelsorge ausgenommen.