Prozess: Caritas-Mitarbeiterin massiv bedroht

Vor dem Amtsgericht Wiesbaden muss sich ein 33-jähriger Mann wegen Bedrohung einer Caritas-Mitarbeiterin verantworten. Die Hauptverhandlung finde am 6. August statt, teilte das Amtsgericht mit.

Hammer (Symbolfoto: pixabay)

Demnach wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann aus Wiesbaden vor, die Caritas-Mitarbeiterin telefonisch auf dem Anrufbeantworter mit folgenden Worten bedroht zu haben: “Wenn ich Sie oder Ihren Mann sehe, schlage ich Sie tot. Ich weiß, es ist eine Bedrohung. Aber nochmal: Ich schlage Sie tot, wenn ich Sie sehe.”

Angeklagter musste gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten

Hintergrund des Anrufes war demnach, dass der Angeklagte beim Caritasverband Wiesbaden im Rahmen eines Strafverfahrens gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten hatte. Zwischen ihm und der Caritas habe es offenbar Unstimmigkeiten zur Anzahl der abgeleisteten Arbeitsstunden gegeben, weshalb er die Mitarbeiterin angerufen habe.

Bedrohung wird laut Paragraf 241 des Strafgesetzbuches (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Der Straftatbestand ist dann gegeben, wenn jemand einen anderen Menschen damit bedroht, gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person ein Verbrechen zu begehen.

kna