Erzbistum Köln: Missbrauchsstudie wird mit Namen veröffentlicht

Das Erzbistum Köln will weiterhin die angekündigte Studie über den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen veröffentlichen. „Es werden Namen genannt“, versicherte ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Kölner Dom (Symbolfoto: pixabay)

Das Erzbistum Köln will weiterhin die angekündigte Studie über den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen veröffentlichen. „Es werden Namen genannt“, versicherte ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).  „Ob Vertuschung vorlag, soll durch das Gutachten geklärt werden.“ Dabei werde auch die Forderung des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße erfüllt, zugleich seine Sicht der Dinge zu präsentieren. „Dies entspricht den äußerungsrechtlichen Vorgaben und ist so in Auftrag gegeben worden“, so der Sprecher.

Präsentation auf unbestimmte Zeit verschoben

Heße hatte im Interview der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ (Donnerstag) Vorwürfe aus der bisher unveröffentlichten Studie zurückgewiesen, nach denen er als Personalchef im Erzbistum Köln Fälle von sexuellem Missbrauch vertuscht haben soll. Zudem kritisierte der Erzbischof, die mit der Untersuchung beauftragte Münchner Kanzlei hätte „gründlicher arbeiten können“. Heße, der ab 2006 Personalchef und später Generalvikar im Erzbistum Köln war, besteht darauf, dass die Studie nur zusammen mit seiner Sicht veröffentlicht werden darf.

Die Präsentation der vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki in Auftrag gegebenen Untersuchung war ursprünglich für März geplant, wurde aber kurzfristig abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Laut offizieller Begründung des Erzbistums Köln brauchte die geplante Nennung ehemaliger oder aktiver Verantwortlicher noch eine äußerungsrechtliche Klärung und Absicherung.

Heße hat erst im April Akteneinsicht erhalten

Eine Intervention von Erzbischof Heße sei nicht der Grund für die Verzögerung gewesen, betonte der Sprecher des Erzbistums jetzt. Zugleich führte er aus, Heße sei „nur der Entwurf eines ihn betreffenden Teils des Gutachtens bekannt, der ihm aus äußerungsrechtlichen Gründen zugeleitet worden war“. Diese Einholung der Stellungnahme diene auch dazu, etwaige Fehler korrigieren zu können.

Weiter bestätigte der Sprecher, Heße habe erst im April zu den sechs Fällen Akteneinsicht erhalten, in denen ihm Fehlverhalten vorgeworfen werde. Erst die äußerungsrechtliche Prüfung habe zu dem Ergebnis geführt, „dass eine solche Konfrontation erforderlich war“.

Klärung rechtlicher Fragen noch nicht abgeschlossen

Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studie könne noch keine Aussage gemacht werden, hieß es weiter. Die Klärung rechtlicher Fragen sei noch nicht abgeschlossen. Der Sprecher betonte außerdem. dass es weiterhin dabei bleibe, dass das Erzbistum die Ergebnisse der Untersuchung nicht vor der Veröffentlichung erhalten soll.

Woelki hatte die Studie Ende 2018 bei der Münchner Kanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“ in Auftrag gegeben. Der Untersuchungszeitraum reicht zurück bis 1975. Er umfasst die Amtszeiten der Kardinäle Joseph Höffner (Erzbischof von 1969 bis 1887) und Joachim Meisner (1989 bis 2014).

kna