Münster – Das Bistum Münster will für die Zahlungen an Opfer sexualisierter Gewalt keine Kirchensteuermittel verwenden. Der Kirchensteuerrat habe der Bitte von Bischof Felix Genn entsprochen, für die „Zahlungen zur Anerkennung des Leids“ Mittel des Erzbischöflichen Stuhls zu verwenden, wie der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, am Dienstag in Münster mitteilte. Dazu würden Geldanlagen des Bischöflichen Stuhls in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro veräußert.
Der Bischöfliche Stuhl ist eine dem Amt des Bischofs zugeordnete Körperschaft des öffentlichen Rechts und verfügt über ein eigenes Vermögen, das sich über lange Zeit unter anderem aus Stiftungen, Vermächtnissen und Spenden aufgebaut hat. Innerkirchlich hatte sich Widerstand dagegen formiert, dass die Zahlungen an die Missbrauchsopfer aus Kirchensteuermitteln geleistet werden und damit die Kirchenmitglieder für das Versagen von Geistlichen aufkommen sollen.
Darlehen für mögliche Deckungslücke
Sollten die 5,2 Millionen Euro für die Zahlungen nicht ausreichen, wird der Bischöfliche Stuhl laut Frings für die Deckungslücke vom Bistum ein Darlehen erhalten. Dieses werde dann in den kommenden Jahren aus den zu erwartenden Erträgen des Bischöflichen Stuhls zurückgezahlt.
Die katholischen deutschen Bischöfe hatten sich vorige Woche auf eine Leistungshöhe von bis zu 50.000 Euro zur Anerkennung des Leides von Missbrauchsopfern in der Kirche verständigt. Die Summe orientiert sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern. Bislang erhielten Opfer durchschnittlich 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr.
Kein neuerliches Antragsverfahren nötig
„Betroffene, die in den vergangenen Jahren beim Bistum Münster schon einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt und Zahlungen erhalten haben, werden im Laufe des Monats Oktober von uns angeschrieben“, erläuterte Frings. In diesem Schreiben würden sie über die weitere Vorgehensweise unterrichtet, damit sie sich nicht alle erneut an das Bistum wenden müssten. „Es ist uns wichtig, den Betroffenen die Last zu nehmen, durch ein erneutes Antragsverfahren gehen zu müssen“, erklärte der Beauftragte.