Maskenpflicht im Gottesdienst in Teilen von NRW

In Teilen Nordrhein-Westfalens müssen Gläubige ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 eine Maske während des gesamten Gottesdienstes tragen. Das Erzbistum Paderborn und das Bistum Münster haben ihre Gemeinden entsprechend informiert, wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) erfuhr. Das Bistum Aachen empfehle bereits seit Anfang Mai einen Mund-Nase-Schutz im Gottesdienst, erklärte eine Sprecherin. Allerdings gibt es laut Internetseite der Diözese noch keine Pflicht zum Tragen einer Maske in der Kirche. Das Erzbistum Köln teilte mit, dass es derzeit einen Vorschlag erarbeite, wie seine Pfarreien die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes umsetzen sollen.

Corona

Symbolbild von Marek Studzinski auf Pixabay

Die neue Schutzverordnung des Landes gilt seit Samstag. Darin ist festgelegt, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften die Erfordernisse berücksichtigen müssen, die sich aus erhöhten Sieben-Tages-Inzidenzen ergeben. Ein Wert ab 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner bedeutet für Besucher von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, dass sie eigentlich eine Maske auch am Platz tragen müssen.

Gottesdienste unterliegen eigenen Maßgaben

„Gottesdienste fallen nicht unter die Maßgaben für Veranstaltungen, sondern unterliegen eigenen Maßgaben“, betonte die Sprecherin des Bistums Aachen. Ein Sprecher der NRW-Staatskanzlei wies darauf hin, dass die Landesregierung für Versammlungen zur Religionsausübung keine Vorschriften aufgestellt habe. „Dies geschah in Ansehung der besonderen Bedeutung des betroffenen Grundrechts und wegen der Zusagen der Kirchen und Religionsgemeinschaften, selbst für eine dem Infektionsschutz genügende Durchführung zu sorgen“, hieß es. Bislang hätten sich die Kirchen „in höchstem Maße“ verantwortlich gezeigt.

In NRW hatten die katholische und evangelische Kirche während der ersten Corona-Welle entschieden, öffentliche Gottesdienste zeitweise auszusetzen. In anderen Bundesländern hatten hingegen die Regierungen Verbote ausgesprochen. Seit Mai dürfen wieder Besucher zu den Gottesdiensten in NRW kommen, allerdings unter Auflagen. So müssen die Gläubigen zum Beispiel Abstände einhalten und auf dem Weg zum Platz eine Maske tragen. Einige Pfarreien haben zusätzlich eine Maskenpflicht auch am Platz eingeführt. Die Bistümer hatten dies bis jetzt noch nicht vorgegeben. Die Kennzahl der Sieben-Tages-Inzidenz bezeichnet die Corona-Neuinfektionen in einem Kreis oder einer Stadt innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner.

kna