Zeitung: Vorwürfe gegen Leiter des Kölner Kirchengerichts

Der Leiter des Kirchengerichts im Erzbistum Köln, Günter Assenmacher, soll einem Zeitungsbericht zufolge im Umgang mit einem möglichen Missbrauchsfall Dienstpflichten verletzt haben. So sei eine Meldung an die vatikanische Glaubenskongregation sowie an den damaligen Kölner Erzbischof Joachim Meisner „pflichtwidrig unterblieben“, berichtet die „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ (Donnerstag). Das Blatt beruft sich auf ein Schreiben der Münchner Anwaltskanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“, die im Auftrag des Erzbistums Köln Missbrauchsfälle untersucht hat.

Kölner Dom (Symbolfoto: pixabay)

Konkret geht es um einen Priester, der sich in den 1990er-Jahren mehrfach an seinen minderjährigen Nichten vergangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte bereits 2010 in dem Fall. Das Verfahren wurde aber damals eingestellt, nachdem die Opfer ihre Anzeige zurückgezogen hatten. Auch zu einem kirchenrechtlichen Verfahren kam es laut „Christ & Welt“ nicht. Den Münchner Anwälten zufolge habe Assenmacher die Einleitung einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung eigenmächtig abgelehnt, ohne Kardinal Meisner oder die Glaubenskongregation zu unterrichten. Eine solche Information sei jedoch „zwingend vorgesehen“, zitiert die Zeitung die Anwälte.

Kardinal Woelki entbindet Amtsträger von Aufgaben

„Keine explizite Verantwortung“

Das Erzbistum Köln sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch, auch eine interne Prüfung des Falles habe ergeben, „dass die Meldung an die Glaubenskongregation pflichtwidrig unterblieben sei“. Es sei jedoch „keine explizite Verantwortung“ von Assenmacher für dieses Versäumnis festgestellt worden. Der Fall betrifft auch den heutigen Erzbischof von Hamburg, Stefan Heße, der 2010 Personalchef in Köln war. Vergangene Woche berichtete die „Bild“-Zeitung, während Heßes Amtszeit sei ein Gespräch mit dem beschuldigten Priester ohne Protokoll geführt worden. Stattdessen habe es nur handschriftliche Notizen gegeben, die notfalls vernichtet werden konnten. Heße habe zu dieser Verfahrensweise sein Einverständnis gegeben.

Heße selbst wies diesen Vorwurf zurück. Laut „Christ & Welt“ argumentiert sein Justiziar, dass 2011 deshalb auf kirchenrechtliche Schritte gegen den beschuldigten Priester verzichtet worden sei, weil die mutmaßlichen Opfer im weltlichen Verfahren von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätten und auch in einem kirchenrechtlichen Verfahren nicht aussagen wollten. Die Zeitung mutmaßt, die Gesprächsnotiz könnte ein Geständnis des Priesters enthalten. Das Erzbistum Köln sagte hingegen der KNA, die aktuellen Erkenntnisse ließen diesen Schluss nicht zu. Es liege kein Dokument vor, aus dem sich ergebe, was der beschuldigte Pfarrer in einem Gespräch erzählt habe. „Erst Recht liegt kein Dokument vor, das ein Geständnis dokumentiert“, hieß es weiter. Zwar sei eine Notiz von November 2010 bekannt, aber diese sei „überwiegend schlecht lesbar“.

Woelki untersagt Ausübung seines priesterlichen Dienstes

Nach der internen Prüfung untersagte der heutige Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki dem beschuldigten Geistlichen im April 2019 die Ausübung seines priesterlichen Dienstes, wie das Erzbistum weiter mitteilte. Zudem sei die vatikanische Glaubenskongregation informiert worden, später auch über die erneute Anklageerhebung gegen den Geistlichen. Die Interventionsstelle des Erzbistums habe die Betroffenen kontaktiert und erneut die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Nachdem die mutmaßlich Geschädigten diesmal Aussagebereitschaft signalisiert hatten, klagte die Staatsanwaltschaft den Priester am 31. Juli erneut an.

Von Anita Hirschbeck (KNA)