Der Bochumer Kirchenrechtler Heinrich Reinhardt ist im Alter von 78 Jahren gestorben. Das bestätigte das Bistum Essen am Donnerstag. Reinhardt prägte das Kirchenrecht als theologisches Fachgebiet und die Arbeit der Katholisch-Theologischen Fakultät an der Ruhr-Universität Bochum viele Jahre lang. Auch für das Ruhrbistum Essen war er Jahrzehnte lang tätig.
Bischof Franz-Josef Overbeck würdigte Reinhardts theologisches und kirchenrechtliches Lebenswerk: „Solide wissenschaftliche Reflexion und eine unerlässliche Bodenhaftung des Kirchenrechts gehörten gleichermaßen zu seinem Denken und Handeln – sei es an der katholisch-theologischen Fakultät unserer Ruhruniversität Bochum oder im Bistum Essen und in anderen Diözesen.“ Reinhardts Forschungsschwerpunkt des kirchlichen Eherechts habe schon früh auf jene ökumenischen Probleme hingewiesen, „die uns als Kirche heute in einer sich schnell verändernden, globalisierten Lebenswirklichkeit deutlich herausfordern“, so Overbeck.
Förderung von Frauen
„Das Herz eines Dorfpastors und den Kopf eines Generalvikars“ bescheinigt Hans Herbert Hoelsbeck dem Verstorbenen. Hoelsbeck – zunächst Student bei Reinhardt und später sein Nachfolger als Leiter der Abteilung Kirchenrecht im Generalvikariat des Bistums Essen – hat Reinhardt als feinfühligen, kirchenrechtlich hoch gebildeten Hochschullehrer kennengelernt, der jeden Studenten mit seinen persönlichen Lebensverhältnissen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten kannte und förderte. Bis in die letzten Jahre gab es einen Schülerkreis, mit dem Reinhardt sich regelmäßig traf. Die Förderung von Frauen in kirchlichen Berufen war ihm schon sehr früh und dauerhaft ein Anliegen. Aus dem Bistum Essen sind zahlreiche Männer und Frauen von ihm ausgebildet und geprägt worden. „Viele haben Grund zur Dankbarkeit“, sagt Hoelsbeck. Reinhardt, der nach langjähriger Ehe seine Frau verlor, hinterlässt eine Tochter.
1992 übernahm Heinrich J. F. Reinhardt den Bochumer Lehrstuhl für Kirchenrecht, an dem er in den 1960er und 1970er Jahren bereits als wissenschaftliche Hilfskraft und Assistent tätig gewesen war. Von 1999 bis 2002 stand er der Fakultät zudem als Dekan vor. Zuvor war der Kirchenjurist seit 1976 Verwaltungskanonist im Essener Generalvikariat, bevor er 1984 zunächst ins Generalvikariat nach Münster und dann als Professor an die dortige Philosophisch-Theologische Hochschule der Franziskaner und Kapuziner wechselte. Auch nach seiner Berufung an die Ruhr-Universität engagierte sich Reinhardt in vielfältiger Weise im Bistum Essen, unter anderem als Dozent in der Priesterbildung und als Diözesanexaminator des Bistums.
Eherecht auch Ökumene
Reinhardt studierte in Paderborn, Freiburg und Bochum Theologie sowie in Bochum Rechtswissenschaften und in Straßburg Kanonisches Recht. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten Reinhardts gehörte neben dem kirchlichen Eherecht auch die Ökumene. Reinhardt war Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Paderborner Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik und Berater der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz. Im Auftrag des Päpstlichen Rats für die Einheit der Christen gestaltete er die Ökumene mit.