Erzbistum Köln klärt Details in möglichem Missbrauchsfall

Kölner Dom (Symbolfoto: pixabay)

Das Erzbistum Köln bemüht sich in einem möglichen Missbrauchsfall um weitere Klärung. Aus dem Jahr 2010 existieren mehrere Notizen zu dem Fall in den Akten, wie die Erzdiözese am Donnerstagabend mitteilte. Konkret geht es um einen Pfarrer, der sich in den 1990er-Jahren an seinen minderjährigen Nichten vergangen haben soll. 2010 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Geistlichen. Im Herbst desselben Jahres habe es offenbar auch im Kölner Generalvikariat ein Gespräch mit dem Beschuldigten gegeben, so das Erzbistum.

Über dieses Gespräch sei eine handschriftliche Notiz gefertigt worden, die jedoch „überwiegend schlecht lesbar“ sei, hieß es weiter. Am Donnerstag habe sich ein Experte für orthografische Transkription das Dokument erneut angesehen. Dieser zweite Versuch habe ergeben, „dass die handschriftliche Notiz aus drei verschiedenen Notizen besteht. Davon ist die erste eine Mitschrift einer Anhörung des verdächtigten Pfarrers durch Dr. Stefan Heße, den damaligen Personalchef“. Das Erzbistum betonte zugleich, es gebe „keine Hinweise auf ein Geständnis“ des beschuldigten Pfarrers. Zudem habe Heße in einer Anhörung durch die Staatsanwaltschaft am 8. Dezember 2010 angegeben, „dass der verdächtige Pfarrer ihm gegenüber die Vorwürfe bestritten habe“.

Geständnis oder Interpretation?

Neben der handschriftlichen Notiz gibt es in den Kölner Akten eine maschinengeschriebene Telefonnotiz vom 3. November 2010. Das Erzbistum Hamburg hatte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag erläutert, aus dieser Telefonnotiz gehe hervor, dass der beschuldigte Pfarrer in dem Gespräch im Generalvikariat „alles erzählt“ habe. Das Erzbistum Köln erklärt nun, aus dieser Passage sei der Eindruck entstanden, es habe sich um ein Geständnis gehandelt. „Hierbei handelt es sich um eine Interpretation.“

Die Kölner Erzdiözese ging auf den weiteren Inhalt des Dokuments ein, das ein Telefonat zwischen der damaligen Justiziarin des Erzbistums Köln und dem damaligen Strafverteidiger des verdächtigten Pfarrers festgehalten habe. In dem Papier stehe, dass aus der handschriftlichen Notiz über das Gespräch mit dem Geistlichen kein Protokoll gefertigt werden sollte. Die handschriftliche Notiz sollte notfalls vernichtet werden könne. „Der damalige Hauptabteilungsleiter Seelsorge-Personal, Dr. Heße, habe dazu sein Einverständnis gegeben“, zitiert das Erzbistum weiter aus dem Papier.

Interne Prüfung

Die „Bild“-Zeitung hatte bereits vergangene Woche über dieses Vorgehen berichtet. Heße bestritt daraufhin vehement, solch einem Verfahren zugestimmt zu haben. Der Pfarrer, der wegen sexuellem Missbrauchs angezeigt worden war, sei im Oktober 2010 vom damaligen Kölner Kardinal Joachim Meisner mit sofortiger Wirkung beurlaubt worden, teilte das Erzbistum mit. Das weltliche Verfahren wurde jedoch eingestellt, nachdem die mutmaßlichen Opfer ihre Aussage verweigerten. Auch zu einem kirchenrechtlichen Verfahren kam es damals nicht, und Meisner hob die Beurlaubung des Pfarrers wieder auf.

Jahre später kontaktierte die Interventionsstelle des Erzbistums Köln die Betroffenen im Zuge einer internen Prüfung und schaltete erneut die Staatsanwaltschaft ein. Dieses Mal signalisierten die mutmaßlich Geschädigten Aussagebereitschaft. Ende Juli erhob die Ermittlungsbehörde noch einmal Anklage. Alle kirchenrechtlichen Schritte seien eng mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt worden, erklärte das Erzbistum. Zudem habe man zugesagt, die Anwaltskosten der Betroffenen zu übernehmen.

kna