Vatikan erweitert Ablassmöglichkeiten – zum Infektionsschutz

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Angesichts der Corona-Infektionsgefahr hat der Vatikan den sogenannten Allerseelen-Ablass auf den gesamten Monat November ausgedehnt. Als Grund nannte ein am Freitag veröffentlichtes Dekret, es sollten Ansammlungen von Gläubigen auf Friedhöfen und in Kirchen vermieden werden. Mit dem gleichen Motiv werden Priester aufgefordert, am Allerseelentag (2. November) drei Messen für die Verstorbenen statt nur einer zu feiern.

Ausdrücklich wird die Möglichkeit eines Ablasses auch jenen Katholiken eingeräumt, die wegen Alters- oder Gesundheitsgründen oder wegen Ausgangsbeschränkungen nicht das Haus verlassen können. Zur Beichte, die zu den Bedingungen für einen Ablass gehört, verweist das Dekret des päpstlichen Gnadengerichtshofs auf eine Bestimmung vom 19. März, die ebenfalls vor dem Hintergrund der Pandemie großzügigere Regelungen für das Bußsakrament einführte.

Üblicherweise können die Gläubigen Ablässe durch Friedhofsbesuche zwischen dem 1. und 8. November sowie durch einen Kirchenbesuch am Allerseelentag erhalten. Der Ablass, verstanden als Erlass von Strafen im Jenseits, soll Verstorbenen zugutekommen.