München – Der Entzug des Mandats einer Münchner Anwaltskanzlei für eine unabhängige Missbrauchsstudie im Erzbistum Köln hat eine Reaktion im Erzbistum München und Freising ausgelöst. Am Freitagabend erklärte ein Bistumssprecher in München, man habe die Vorgänge zur Kenntnis genommen und die Kanzlei zu einer Stellungnahme hinsichtlich einer ebenfalls bei ihr in Auftrag gegebenen Untersuchung aufgefordert. „Die Erzdiözese erwartet ein rechtssicheres, methodisch einwandfreies und belastbares Gutachten.“ Dieses Mandat war zu Jahresbeginn erteilt worden.
Das Erzbistum Köln hatte am selben Tag die Trennung von der Kanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“ bekannt gemacht. An ihrer Stelle soll nun der Kölner Strafrechtsexperte Björn Gercke bis kommenden März die Untersuchung über den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen völlig neu aufsetzen. Die im Dezember 2018 beauftragte Münchner Kanzlei habe die Anforderungen nicht erfüllt. Ihre Arbeit weise nach dem Urteil zweier hinzugezogener Strafrechtsexperten „durchgreifende methodische Mängel“ auf. Ursprünglich sollte die Studie im Frühjahr veröffentlicht werden.
Erste Reaktion der Kanzlei
Die Münchner Kanzlei erklärte in einer Reaktion, dass ihre Ergebnisse jederzeit veröffentlicht werden könnten. „Westpfahl Spilker Wastl“ sei auch bereit gewesen, die angeblichen äußerungsrechtlichen Bedenken zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen. Entsprechende Ausführungen sowie ein Gutachten zu methodischen Standards seien ihr aber erst an diesem Freitag übermittelt worden.
Das Bistum Aachen hatte „Westpfahl Spilker Wastl“ mit einer ähnlichen Untersuchung beauftragt. Die Ergebnisse sollen laut einer Ankündigung der Kanzlei im November präsentiert werden. Für das Erzbistum München und Freising durchforstete die Kanzlei Personalakten zu Missbrauchsfällen erstmals 2010. Es war die erste Studie dieser Art für eine deutsche Diözese. Von dem 350 Seiten starken Gutachten wurden damals nur Kernaussagen veröffentlicht und Verantwortliche für Versäumnisse nicht genannt. Dies soll nun mit dem zweiten Auftrag nachgeholt werden.