Wien –Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich verschärfen in Absprache mit dem Kultusministerium ihre Corona-Schutzmaßnahmen für öffentliche Gottesdienste. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Dienstag ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Wie bisher ist dabei ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Vereinbarung wurde am Sonntag geschlossen. Sie tritt wie die von der Regierung angekündigten Restriktionen zum zweiten Lockdown am Dienstag in Kraft.
Grundrecht auf Religionsfreiheit ausüben
Die Konkretisierung der neuen Maßnahmen für den Bereich der katholischen Kirche sei bereits in Arbeit und solle möglichst rasch abgeschlossen werden, sagte der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Sonntag im Interview der Nachrichtenagentur Kathpress. Die neue Vereinbarung der Kirche mit der Bundesregierung ermögliche weiterhin den Menschen, „ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit auch angesichts der besorgniserregenden Corona-Lage in verantwortungsvoller Weise auszuüben“, betonte der Salzburger Erzbischof und sagte: „Der gemeinsam gelebte Glaube soll uns dazu befähigen, denen beizustehen, die von der Pandemie und ihren Auswirkungen besonders betroffen sind.“
Auch Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) unterstrich in einer Mitteilung das Grundrecht auf Religionsfreiheit und sagte: „Es ist wichtig, dass eine gemeinsame Religionsausübung in Form von öffentlichen Gottesdiensten weiterhin möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit auch viel Halt geben.“
Zwei zusätzliche Verschärfungen
Der neue Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf unterschritten werden, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen“, heißt es in der Vereinbarung. Sie enthält zwei zusätzliche Verschärfungen: Gemeinde- und Chorgesänge sind bis auf Weiteres ausgesetzt. „Aufschiebbare religiöse Feiern werden aufgeschoben“, heißt es weiter. Darunter fallen zum Beispiel Trauungen. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung stehen.
„Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen“, legt die Vereinbarung fest. Als Beispiele werden der Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.