Kritik an Missbrauch-Studie im Bistum Aachen

Die Missbrauchsaufarbeitungen im Bistum Aachen stoßen bei Altbischof Heinrich Mussinghoff (80) und dem früheren Generalvikar Manfred von Holtum (76) auf Kritik. Von der mit einem Gutachten beauftragten Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) erwarteten sie unberechtigte Schuldzuweisungen und kein faires Verfahren, sagten sie den “Aachener Nachrichten”. Unterdessen teilten die Rechtsanwälte mit, ihre Untersuchung über mögliches Fehlverhalten von Bistumsverantwortlichen im Umgang mit Missbrauchsfällen am Donnerstag vorzustellen. Das Erzbistum Köln hatte die Veröffentlichung einer ähnlichen Expertise von WSW Ende Oktober wegen angeblicher Mängel überraschend abgesagt.

Die Missbrauchsaufarbeitungen im Bistum Aachen stoßen bei Altbischof Heinrich Mussinghoff (80) und dem früheren Generalvikar Manfred von Holtum (76) auf Kritik. Aachen

Der Aachener Dom. (Symbolfoto: Sofie Layla Thal/Pixabay)

Die Einwände mehrerer Strafrechtler an der für Köln erarbeiteten Untersuchung könne er nachvollziehen, sagte von Holtum. Solange die Frage der Professionalität nicht geklärt sei, dürfte das Gutachten für Aachen auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden. Die übersandten Protokolle der mit Mussinghoff und von Holtum geführten Interviews seien “unzulänglich und sehr fehlerhaft”.

Bistum Aachen hält an Veröffentlichung fest

Die Zeitung zitiert ohne Namensnennung weitere Interviewte, die über “zum Teil katastrophale und haarsträubende Mängel” in den Protokollen berichteten. Trotz der Kritik hält das Bistum Aachen an der Veröffentlichung des WSW-Gutachtens fest. Dies sagte der amtierende Generalvikar Andreas Frick der Zeitung. Bischof Helmut Dieser und Generalvikar Andreas Frick erfahren laut Kanzlei am Donnerstag zeitgleich mit den Medien erstmals von den Ergebnissen. Bei der Untersuchung geht es um mögliches Fehlverhalten von Bistumsverantwortlichen im Umgang mit Missbrauchsfällen von 1965 bis 2019.

Mussinghoff leitete die Diözese von 1995 bis 2015, während von Holtum von 1997 bis 2015 dort Verwaltungschef war. Der ehemalige Generalvikar bekundete die Ansicht, dass die damalige Bistumsleitung für die Betroffenen das Notwendige und Mögliche getan habe. Wenn sich aber herausstelle, “dass wir als damals Verantwortliche nach heutigem Kenntnisstand unsere Verantwortung nicht ausreichend wahrgenommen haben, müssen wir uns dem stellen”, so der Geistliche.

kna