Kürten – Katholische Medienschaffende fordern die Herausgabe des bisher unveröffentlichten Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln. „Die Verantwortlichen für Vertuschung von Missbrauch, Täterschutz und mangelnder Opferfürsorge müssen sich dem stellen, was sie getan oder unterlassen haben“, erklärte die Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP)
Kürten – Katholische Medienschaffende fordern die Herausgabe des bisher unveröffentlichten Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln. „Die Verantwortlichen für Vertuschung von Missbrauch, Täterschutz und mangelnder Opferfürsorge müssen sich dem stellen, was sie getan oder unterlassen haben“, erklärte die Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP) am Mittwoch im bergischen Kürten. Ausdrücklich lobte die GKP das Bistum Aachen, das ein vergleichbares Gutachten in der vergangenen Woche publik gemacht hatte. Den Umgang des Erzbistums Köln mit seinem Bericht hatten bereits eine Reihe katholischer Organisationen sowie Personen der Zivilgesellschaft kritisiert.
„Geduld und Vertrauen sind aufgebraucht“, mahnte die GKP. Die katholischen Journalisten würden in ihrer Arbeit sowie privat mit der erneuten Enttäuschung vieler Menschen konfrontiert. Die Öffentlichkeit habe ein Recht „auf die ganze Wahrheit“. Die Medienschaffenden bemängelten zudem den Umgang des Erzbistums Köln mit dem Betroffenenbeirat in der Diözese. Die Beiratsmitglieder sähen sich nun ein zweites Mal missbraucht.Beiratsmitglieder sähen sich nun ein zweites Mal missbraucht.
GKP: Vorwürfe gegen das Gutachten unüberprüfbar
Das Erzbistum Köln hatte Ende Oktober überraschend mitgeteilt, einen Strafrechtsexperten mit einer neuen Untersuchung zum Thema Missbrauch beauftragt zu haben. Zugleich wurde darüber informiert, dass ein Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) wegen methodischer Mängel nicht veröffentlicht wird. Der Betroffenenbeirat im Erzbistum hatte der Entscheidung zunächst zugestimmt. Mittlerweile haben jedoch die beiden Sprecher Patrick Bauer und Karl Haucke ihre Ämter niedergelegt. Sie fühlten sich instrumentalisiert, gaben sie an.
Solange das Erzbistum Köln die Anwaltskanzlei nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinde, blieben die erhobenen Vorwürfe gegen das Gutachten unüberprüfbar, kritisierte die GKP. „Diese Art, Deutungshoheit zu behaupten, steht im Widerspruch zu Transparenz, Fairness und rechtsstaatlichen Standards.“