Historiker wollen kommende Woche Zwischenergebnisse einer Untersuchung zu Missbrauch im Bistum Münster vorstellen.
Münster. Historiker wollen kommende Woche Zwischenergebnisse einer Untersuchung zu Missbrauch im Bistum Münster vorstellen. Dem Forschungsteam gehe es vor allem darum, Missbrauchsfälle aufzudecken sowie Strukturen zu rekonstruieren, die Taten begünstigten oder ihre Aufdeckung verhinderten, teilte die Universität Münster am Dienstag mit. Das Pressegespräch ist für den 2. Dezember geplant. Ursprünglich sollten erste Ergebnisse bereits im März präsentiert werden. Die Veranstaltung wurde wegen der Corona-Krise abgesagt.
Projekt auf zweieinhalb Jahre angelegt
Auf Initiative des Bistums Münster untersuchen der ehemalige Münsteraner Historiker Thomas Großbölting und weitere Mitarbeiter der Universität seit gut einem Jahr Missbrauchsfälle in der Diözese zwischen 1945 und 2018. Die Forscher studieren unter anderem Akten und führen Interviews mit Betroffenen. Großbölting ist mittlerweile an die Universität Hamburg gewechselt, leitet jedoch weiterhin die Forschungsarbeiten gemeinsam mit dem Historiker Klaus Große Kracht von der Uni Münster.
Das Projekt ist auf zweieinhalb Jahre angelegt und wird vom Bistum mit rund 1,3 Millionen Euro finanziert. Die Diözese hat laut Großbölting keine Eingriffsmöglichkeiten. Das Forschungsprojekt knüpft an eine 2018 vorgestellte Missbrauchsstudie der deutschen Bischöfe an. Sie verzeichnete im Bistum Münster mindestens 450 Betroffene und 138 beschuldigte Kleriker in den Jahren 1946 bis 2014.
Umstrittene Aufarbeitung im Erzbistum Köln
Auch andere Bistümer lassen Missbrauchsfälle von externen Stellen untersuchen. So hatte die Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl Mitte November ihr Gutachten zu Missbrauchsfällen in der Diözese Aachen vorgestellt. Der Bericht wirft Altbischof Heinrich Mussinghoff (80) und seinem langjährigen Generalvikar Manfred von Holtum (76) vor, sie hätten wie ihre Vorgänger Täter geschützt und Opfer missachtet.
Das Erzbistum Köln hatte die Veröffentlichung eines ähnlichen Gutachtens derselben Sozietät abgesagt und dies mit methodischen Mängeln begründet. Nun soll der Kölner Strafrechtler Björn Gercke bis 18. März 2021 eine neue Untersuchung vorlegen.