Verkaufsoffene Sonntage im Advent sind nach einem Gerichtsbeschluss in Nordrhein-Westfalen unwahrscheinlich geworden.
Münster/Potsdam – Verkaufsoffene Sonntage im Advent sind nach einem Gerichtsbeschluss in Nordrhein-Westfalen unwahrscheinlich geworden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster kippte am Dienstag eine Regelung der Landesregierung, die den Verkauf an den Adventssonntagen sowie am 3. Januar zulassen wollte, um das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten zu entzerren. Diese Pläne seien „aller Voraussicht nach rechtswidrig“, teilte das Gericht mit. Es gab damit einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi statt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. In Brandenburg wehren sich die Linken gegen eine Öffnung.
OVG: Keine Entzerrung erforderlich
Das OVG nahm in seiner aktuellen Entscheidung die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in den Blick. Darin erlaubt die Landesregierung, dass Geschäfte an allen vier Adventssonntagen sowie am 3. Januar nachmittags öffnen dürfen. Es sei nicht ersichtlich, dass der Kundenandrang im Advent derart groß werde, „dass aus infektionsschutzrechtlicher Sicht eine Entzerrung erforderlich wäre“, argumentierte das Gericht. Aber selbst wenn im Advent mehr Menschen in die Innenstädte strömen sollten, „bestünden erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen“, argumentierte das Gericht. Im derzeitigen Lockdown light entfielen viele Freizeitmöglichkeiten. Daher liege es nahe, dass sowohl an den Samstagen als auch an den verkaufsoffenen Sonntagen vermehrt Kunden in die Fußgängerzonen kommen. Das wirtschaftliche Interesse an Sonntagsöffnungen sei zwar verständlich, führte das OVG aus.
„Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten im Einzelhandel“, erklärte Verdi. Verkäuferinnen und Verkäufer könnten nicht ins Home-Office gehen. „Angesichts der hohen Infektionszahlen haben viele Beschäftigte tagtäglich Sorge, sich anzustecken.“ Die Gewerkschaft hatte in den vergangenen Monaten in zahlreichen Fällen erfolgreich beim OVG gegen verkaufsoffene Sonntage geklagt, die mit der Pandemie begründet worden waren. Die fünf katholischen Bistümer in NRW hatten dem Sonntagsverkauf im Advent wegen Corona ausnahmsweise zugestimmt. Die drei evangelischen Landeskirchen votierten für nur zwei verkaufsoffene Adventssonntage.
Debatte in Brandenburg und Berlin
Unterdessen ist auch die Linksfraktion im Brandenburger Landtag gegen ausgeweitete Sonntagsöffnungen im Advent. „Weitere Sonntagsöffnungszeiten führen nicht zu mehr Umsätzen, sondern nur zu einer Verteilung der Umsätze“, sagte der Fraktionsvorsitzende und frühere Gewerkschaftssekretär Sebastian Walter. Schon heute könne er nicht erklären, warum man sich mit seinen Bekannten zwar in einem schwedischen Möbelhaus, nicht aber mit Freunden zu Hause treffen kann, so Walter. „Was der Einzelhandel wirklich braucht, ist eine Unterstützung des Staates.“
Der CDU-Fraktionschef Jan Redmann mahnte eine an die Situation in Berlin angepasste Strategie der Sonntagsöffnungen an. Wenn Berlin am vierten Advent die Läden öffne, passe das beispielsweise nicht zu den Empfehlungen, in den Tagen vor Weihnachten in Selbstquarantäne zu gehen, um ältere Familienmitglieder nicht zu gefährden.