Düsseldorf – Die fünf nordrhein-westfälischen Bistümer gehen davon aus, im Advent und an Weihnachten Gottesdienste unter den bislang vereinbarten Vorgaben feiern zu können. Das sagte der Leiter des Katholischen Büros bei Landtag und Landesregierung in Düsseldorf, Antonius Hamers, am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Unter anderem gelten die üblichen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Abstand und Datenerfassung der Besucher. Ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 ist eine Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitzplatz in der Kirche zu tragen.
Nordrhein-Westfalen hatte als einziges Land Gottesdienste während der Corona-Krise nicht untersagt, sondern auf die Selbstverpflichtung der Kirchen und Religionsgemeinschaften gesetzt. Während der ersten Corona-Welle verzichteten die katholische und evangelische Kirche zeitweise auf öffentliche Gottesdienste. Seit Mai dürfen wieder Besucher unter Auflagen zu den Gottesdiensten kommen.