Erzbistum Köln macht Gutachten zugängig

Das Erzbistum Köln will das umstrittene Missbrauchsgutachten einem eingeschränkten Personenkreis zugängig machen.
Kölner Dom, Erzbistum Köln

(Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay)

Das Erzbistum Köln will das umstrittene Missbrauchsgutachten einem eingeschränkten Personenkreis zugängig machen. Die Untersuchung der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) solle für “interessierte Einzelpersonen” wie Betroffene oder Journalisten “im rechtlich möglichen Rahmen” offen stehen, wenn das neu beauftragte Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke im März fertiggestellt sei. Das teilten Kardinal Rainer Maria Woelki und Generalvikar Markus Hofmann nach Angaben des Erzbistums vom Wochenende dem Diözesanpastoralrat mit. Zugleich kündigten sie die Gründung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle an.

Unmut im Diözesanpastoralrat

Woelki und Hofmann hatten Ende Oktober die Veröffentlichung des WSW-Gutachtens über den Umgang der Bistumsspitze mit Fällen sexualisierter Gewalt abgesagt und dies mit methodischen Mängeln begründet. Dies stieß inner- und außerhalb der Kirche auf Kritik, zumal die Kanzlei eine ähnliche Untersuchung für das Bistum Aachen veröffentlichen konnte. Das neue Vorgehen, das Gutachten zu einem späteren Zeitpunkt eingeschränkt zugängig zu machen, stieß innerhalb des Diözesanpastoralrats auch auf Unmut. “Wenn man es dann vorlegen kann, wieso kann man es nicht jetzt vorlegen?”, sagte einer der Teilnehmenden der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Insgesamt stehe das Erzbistum beschädigt da. Der Diözesanpastoralrat ist mit seinen rund 70 Mitgliedern die zentrale Beratungseinheit des Erzbischofs.

Woelki betonte vor dem Gremium: “Wir mussten uns mit ernstzunehmenden Warnungen renommierter Juristen auseinandersetzen, die zu einem vernichtenden Urteil kamen. Darüber konnte ich mich nicht einfach hinwegsetzen.” Gercke habe denselben Gutachterauftrag wie WSW bekommen. Es bleibe bei dem Ziel, Verantwortlichkeiten festzustellen und Namen zu nennen. Auch das neue Gutachten will das Erzbistum nach eigenen Angaben einer Abschlussprüfung durch den Frankfurter Strafrechtler Matthias Jahn und den Erlanger Kriminologen Franz Streng unterziehen. Dies geschehe auf Anregung des Betroffenenbeirats. Jahn und Streng hatten auch das WSW-Gutachten beurteilt. Das bisherige intransparente Vorgehen des Erzbistums stößt in anderen Diözesen auf Unverständnis.

Erzbistum stimmt Fahrplan mit Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung ab

Zur Errichtung der unabhängigen Kommission werde derzeit mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, ein “Fahrplan” abgestimmt, erklärte Hofmann. Hierzu werde auch Kontakt mit der NRW-Landesregierung aufgenommen. Damit setze das Erzbistum eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und Rörig um, der diesen Schritt “ausdrücklich begrüßt” habe.

Woelki lässt laut Mitteilung zudem Alternativen zu der geplanten Pfarreireform prüfen. Die geplante Bildung von etwa 50 bis 60 Großpfarreien in den kommenden zehn Jahren werde überdacht. Nach den Diskussionen über den Pastoralen Zukunftsweg solle eine Arbeitsgruppe um Weihbischof Ansgar Puff prüfen, ob die angestrebten zentralen und dezentralen Verwaltungsvereinfachungen auch durch 50 bis 60 “Sendungsräume” zu erreichen wären, die aus weiterhin selbstständigen Pfarreien bestünden. Auch werde erörtert, ob ein “Sendungsraum”-Modell parallel zu den vorgeschlagenen Pfarrei-Neugründungen existieren könnte.

Von Anita Hirschbeck und Andreas Otto (KNA)