Köln – Die Katholische Jugend im Erzbistum Köln fordert eine von der Kirche unabhängige Kommission zur Aufklärung von sexuellem Missbrauch. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, solle sich für solch ein Gremium einsetzen und es mit den nötigen rechtlichen Vollmachten ausstatten, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss aus den Reihen des Bunds der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Erzbistum Köln. Kirchliche Selbstaufklärung stehe „immer unter dem Verdacht, nicht unabhängig aufzuarbeiten“.
Das Erzbistum Köln hatte am Wochenende mitgeteilt, dass es zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle eine unabhängige Kommission errichten werde. Mit Rörig werde derzeit ein „Fahrplan“ abgestimmt, erklärte Generalvikar Markus Hofmann. Hierzu werde auch Kontakt mit der NRW-Landesregierung aufgenommen. Damit setze das Erzbistum eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung um. Rörig habe den Schritt „ausdrücklich begrüßt“.
BDKJ: Vertrauen in Verantwortliche des Erzbistums „massiv erschüttert“
Die Diözesanversammlung des BDKJ nahm in ihrem Beschluss auch Bezug auf ein bislang unveröffentlichtes Missbrauchsgutachten im Erzbistum Köln. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatte Ende Oktober die Veröffentlichung eines Gutachtens der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) über den Umgang der Bistumsspitze mit Fällen sexualisierter Gewalt abgesagt. Dies hattet mit „methodischen Mängeln“ begründet. Woelki beauftragte den Kölner Strafrechtler Björn Gercke mit einem neuen Gutachten. Das Erzbistum will den Angaben zufolge das Gutachten im März veröffentlichen. Dann soll laut Erzbistum auch eingeschränkt Einsicht in das WSW-Gutachten möglich sein.
Das Vertrauen in die Verantwortlichen des Erzbistums sei „massiv erschüttert“, so die BDKJ-Diözesanversammlung. „Es kann wiederhergestellt werden, wenn erkennbar wird, dass nicht länger der Schutz der Institution richtungsweisend für Aufarbeitung der Fälle ist. Es muss deutlich werden, dass die Aufarbeitung allein im Sinne der Betroffenen und ihrem Recht auf eine unabhängige Aufklärung geschieht.“