Nach Ende des harten Lockdown in Österreich finden ab Montag in der katholischen Kirche wieder öffentliche Gottesdienste mit erhöhten Schutzmaßnahmen statt.
Wien – Nach Ende des harten Lockdown in Österreich finden ab Montag in der katholischen Kirche wieder öffentliche Gottesdienste mit erhöhten Schutzmaßnahmen statt. Damit endet die dreiwöchige Phase, in der nur Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal 10 Personen zulässig waren, die namentlich erfasst sein mussten. Auf diese Weise war es möglich, auch während des Lockdown stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe zu feiern.
Detailregeln für Weihnachtsgottesdienste noch in Ausarbeitung
Für die Feier der Gottesdienste gelten Schutzmaßnahmen, die die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag in Form einer neuen Rahmenordnung veröffentlichte. Eine der wichtigsten Regeln ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen; Gemeinde- und Chorgesang sind nicht erlaubt. Trauungen sowie die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung „sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“. Detailregeln für die Feier von Weihnachtsgottesdiensten befinden sich noch in Ausarbeitung, hieß es.
„Der erhoffte Rückgang der Corona-Infektionen macht es endlich wieder möglich, öffentliche Gottesdienste zu feiern“, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner. „Der gemeinsam gelebte Glaube gibt gerade jetzt vielen Menschen Halt und Hoffnung und wird so zum Segen für die ganze Gesellschaft.“ Die nach wie vor nötigen Schutzmaßnahmen und Einschränkungen seien sinnvoll und notwendig, betonte Lackner.
Willkommensdienst gibt Hinweise vor Gottesdienst
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Am Eingang sind Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände, etwa Türgriffe, Bücher und Bänke, die wiederholt berührt werden, müssen regelmäßig desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen „vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet“ werden.
Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und die Hände waschen oder desinfizieren. Die von der Bischofskonferenz beschlossenen Maßnahmen entsprechen weitgehend den Regelungen, die bereits vor dem Lockdown ab 3. November praktiziert wurden. Sie gelten bis vorerst 6. Januar 2021.