Kirchenrechtler: Woelki hätte Missbrauchsfall melden müssen

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hätte nach Einschätzung des Kirchenrechtlers Klaus Lüdicke 2015 einen früheren Missbrauchsfall in seiner Erzdiözese an den Vatikan melden müssen.
Köln/Münster– Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hätte nach Einschätzung des Kirchenrechtlers Klaus Lüdicke 2015 einen früheren Missbrauchsfall in seiner Erzdiözese an den Vatikan melden müssen. Selbst ohne kirchenrechtliche Voruntersuchung in einem Bistum müsse es eine Information an Rom geben, sagte der emeritierte Professor der Universität Münster am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

(Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay)

er Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hätte nach Einschätzung des Kirchenrechtlers Klaus Lüdicke 2015 einen früheren Missbrauchsfall in seiner Erzdiözese an den Vatikan melden müssen. Selbst ohne kirchenrechtliche Voruntersuchung in einem Bistum müsse es eine Information an Rom geben, sagte der emeritierte Professor der Universität Münster am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Das Erzbistum Köln hatte erklärt, die Voruntersuchung und somit auch die Meldung an Rom seien 2015 unterblieben, da der Beschuldigte wegen seines schlechten Gesundheitszustands zu den Vorwürfen nicht mehr habe Stellung nehmen können. Zudem habe sich der Betroffene nicht mehr äußern wollen. Dieser hatte 2010 dem Erzbistum berichtet, Ende der 1970er-Jahre als Kindergartenkind von einem Düsseldorfer Geistlichen missbraucht worden zu sein. 2015 nahm Woelki wenige Monate nach seinem Amtsantritt in Köln Kenntnis von der Personalakte des Pfarrers, mit dem er persönlich bekannt war.

Der Argumentationslinie des Erzbistums – keine Voruntersuchung und damit keine Meldung an Rom – schlossen sich auch Rechtsexperten im Vatikan gegenüber KNA an. „Für diese Meinung sehe ich keine Grundlage“, erklärte hingegen Lüdicke. Zwar dürfe auf eine Voruntersuchung verzichtet werden, wenn sie „gänzlich überflüssig“ sei, weil etwa die Tat bereits unbestritten feststehe oder weil – wie im vorliegenden Fall – der Betroffene nicht mehr reden wolle und der Beschuldigte es nicht mehr könne. Aber selbst dann hätte die Glaubenskongregation zumindest unterrichtet werden müssen. Das Kirchenrecht verlange „nicht den Bericht über die Voruntersuchung, sondern über die Kunde von der Straftat“.

Woelki hatte vergangene Woche erklärt, er habe Papst Franziskus gebeten, die Vertuschungsvorwürfe in dem Fall gegen ihn zu prüfen. Laut Lüdicke ist im Vatikan nun die Bischofskongregation zuständig. Wie wichtig sie eine mögliche Pflichtverletzung des Kardinals nehmen werde, „ist nicht abzusehen“.

kna