In vielen evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen wird es an Weihnachten keine öffentlichen Gottesdienste geben. Die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche empfahlen ihren Gemeinden am Dienstagabend und am Mittwoch, Feiern mit Besuchern bis zum 10. Januar abzusagen.
Ihm sei bewusst, wieviel Engagement in die Vorbereitung der Gottesdienste geflossen sei, erkläre der Lippische Landessuperintendent, Dietmar Arends, in Detmold. „Aber wir sind der Überzeugung, dass Nächstenliebe in diesen Wochen heißt, Kontakte auch in den Kirchen zu reduzieren.“ Arends verwies auf Fernseh-, Radio- und Onlinegottesdienste.
Untersagt seien Gottesdienste aufgrund der Religionsfreiheit nicht
Die Empfehlung der beiden evangelischen Gliedkirchen betrifft Feiern sowohl drinnen als auch draußen. Untersagt seien Gottesdienste aufgrund der Religionsfreiheit nicht, erklärte die westfälische Präses Annette Kurschus. Sie halte es jedoch „angesichts der gegenwärtigen und deutlich veränderten Lage – trotz der bisher bewährten Schutzkonzepte – für ein Gebot der Vernunft, auf Versammlungen von Menschen möglichst zu verzichten, um Menschen nicht zu gefährden“. Die meisten Kirchen seien als Orte der Stille und des Gebets jedoch geöffnet.
Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) hingegen hält öffentliche Gottesdienste unter strenger Einhaltung der Corona-Vorschriften für möglich. Präses Manfred Rekowski verwies in einem Brief an die Gemeindeleitungen unter anderem auf die Anmeldepflicht und Obergrenzen für Teilnehmerzahlen. Letztlich sollten die Verantwortlichen vor Ort entscheiden, ob sie öffentliche Feiern zu Weihnachten anbieten oder etwa auf Online-Formate ausweichen. „Es gibt nicht den einen, den einzig richtigen Weg“, so Rekowski.
Beratungen über weitere Beschränkungen in Hotspots
Die katholischen Bistümer in NRW hingegen wollen nach bisherigem Vernehmen an öffentlichen Weihnachtsgottesdiensten festhalten. Das Bistum Münster verwies am Mittwoch ebenfalls auf die strenger gefassten Vorgaben, unter anderem das Verbot von Gemeindegesang. Viele Pfarreien böten zudem mehr Feiern sowie Freiluft-Gottesdienste an. Die Gesundheit der Menschen zu schützen, sei ein zentrales Ziel der Verantwortlichen. „Niemand handelt hier fahrlässig“, hieß es. Gottesdienste seien ein wichtiges Zeichen der Solidarität, des Trostes, der Hilfe und der Geborgenheit, betonte das Bistum. Während des ersten Lockdowns – damals wurden öffentliche Zusammenkünfte ausgesetzt – sei der Kirche zu wenig Präsenz vorgeworfen worden. „Diese Kritik haben wir uns zu Herzen genommen.“
Laut aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind öffentliche Gottesdienste mit Auflagen grundsätzlich möglich. Nach wie vor gelten der Mindestabstand und die Maskenpflicht auch am Platz. Hinzu kommen weitere Regeln. So muss das Ordnungsamt informiert werden und die Gemeinde darf nicht singen. Über Gottesdienstauflagen in Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 wird derzeit noch beraten. Im Gespräch ist eine weitere Begrenzung der Teilnehmerzahl.